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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §481;Rechtssatz
Ein Wohnungsrecht wird insbsondere deshalb verbüchert, um im Falle eines Wechsels des Liegenschafts- bzw. Hauseigentümers als Wohnberechtigter geschützt zu sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986160019.X03Im RIS seit
13.02.2002