Begründung: In seiner beim Landesgericht Krems an der Donau eingebrachten Amtshaftungsklage bringt der Kläger vor, grundbücherlicher Eigentümer einer im Bezirk Zwettl gelegenen Liegenschaft zu sein. Begehrt wird die Feststellung der Haftung der Republik Österreich für sämtliche Schäden aus der nicht ordnungsgemäßen und verweigerten Durchführung eines Wasserrechtsverfahrens und der nicht durchgeführten Überprüfung der der Liegenschaft des Klägers „unterliegenden" Wasserkraftanlage. ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit ihrer Exszindierungsklage nach § 14 AbgEO die Unzulässigerklärung und Einstellung einer gegen eine näher bezeichnete Kommanditerwerbsgesellschaft (KEG) wegen offener Umsatz- und Einkommenssteuer geführten Abgabenexekution in Ansehung eines näher genannten, mit 40.000 EUR bewerteten Pkws. Die Klägerin sei dessen Eigentümerin, Zulassungsbesitzerin im Zeitpunkt der finanzbehördlichen Pfändung und Verbringung des Pkws an einen ihr bis dato unbeka... mehr lesen...
Norm: EO §37 Abs3AbgEO §14 Abs3JN §86a
Rechtssatz: Der Gerichtsstand des § 14 Abs 3 AbgEO schließt ebenso wie der des § 37 Abs 3 EO den Wahlgerichtsstand nach § 86a JN aus. Entscheidungstexte 3 Ob 163/04y Entscheidungstext OGH 21.07.2004 3 Ob 163/04y Veröff: SZ 2004/111 1 Ob 115/06b Entscheidungstext OGH 20.06.2006 1 Ob 1... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Erstgericht die im
Spruch: genannte Exekution antragsgemäß mit Beschluß vom 2. März 1998, ON 2 bewilligt. Dagegen richtet sich der Rekurs der verpflichteten Partei, dem Berechtigung zukommt. Rechtliche Beurteilung In seinem Rechtsmittel führt die Rekurswerberin aus, daß die betreibende Partei bereits am 13. Jänner 1998 den Antrag auf Bewilligung der Fahrnisexekution eingebracht habe, welcher mit Besch... mehr lesen...
Norm: EO §14 Abs3EO §294a
Rechtssatz: - Die Bestimmung des § 14 Abs 3 EO verfolgt den Zweck, eine Umgehung des § 14 Abs 2EO zu verhindern, indem zuerst Fahrnis- und hierauf Forderungsexekution beantragt wird; - Der Hinweis der betreibenden Partei, erst nach Einbringung des Fahrnisexekutionsantrages das Geburtsdatum des Verpflichteten in Erfahrung gebracht zu haben, reicht nicht aus, die Exekutionssperre des § 14 Abs 3 EO zu durchdringen. ... mehr lesen...