Begründung: Mit Beschluss vom 11. März 2008 bewilligte das Erstgericht der Betreibenden, zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 10.429 EUR sA (unter anderem) die Exekution gemäß §§ 331 ff (§ 341) EO durch Pfändung des vom Verpflichteten an einem bestimmten Standort betriebenen Unternehmens und der demselben zugrundeliegenden Gewerbeberechtigung/Konzession. Mit Beschluss vom 1. Juli 2008 bewilligte das Erstgericht den auf Zwangsverwaltung gerichteten Verwertungsantrag... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g: Der betreibenden Partei wurde aufgrund des vollstreckbaren Wechselzahlungsauftrages des Landesgerichtes Eisenstadt vom 26.08.2003, AZ 27 Cg 144/03z, gegen die verpflichtete Partei zur Hereinbringung einer Forderung von EUR 360.000,-- s.A. die Zwangsverwaltung der Liegenschaft KG 34058 Pinkafeld EZ ***** bewilligt. Zum Zwangsverwalter wurde Mag. J***** A***** bestellt. Die Einführung des Zwangsverwalters fand am 19.10.2004 statt. In seinem Bericht vom 22.05.2005 (O... mehr lesen...
Norm: EO §132 Z3EO §109 Z4
Rechtssatz: 1. Der Rekurs gegen einen Beschluss, durch welchen dem Zwangsverwalter Anweisungen über die Art und Weise der Verwaltung erteilt werden, ist unzulässig. Wenn das Erstgericht den Zwangsverwalter anweist, eine Bestandzinsklage einzubringen, handelt es sich um eine Anweisung im Sinne der § 109 Z 4 EO bzw. § 132 Z 3 EO. 2. Für die klagsweise Geltendmachung von fälligen Mietzinsen durch den Zwangsverwalter ist ... mehr lesen...
Norm: EO §132 Z3EO §109 Z4
Rechtssatz: 1. Der Rekurs gegen einen Beschluss, durch welchen dem Zwangsverwalter Anweisungen über die Art und Weise der Verwaltung erteilt werden, ist unzulässig. Wenn das Erstgericht den Zwangsverwalter anweist, eine Bestandzinsklage einzubringen, handelt es sich um eine Anweisung im Sinne der § 109 Z 4 EO bzw. § 132 Z 3 EO. 2. Für die klagsweise Geltendmachung von fälligen Mietzinsen durch den Zwangsverwalter ist ... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei führt gegen die verpflichtete Partei Exekution durch Zwangsverwaltung einer Liegenschaft. Mit dem im Instanzenzug bestätigten Bewilligungsbeschluss vom 13. August 1999 ON 4 ordnete das Erstgericht ua an, dass der Zwangsverwalter alljährlich zum 31. August Rechnung zu legen habe. Die Einführung des Zwangsverwalters erfolgte am 21. Dezember 2000. Mit seinem näher begründeten Beschluss vom 13. August 2001 ON 241 Punkt A wies das Erstgericht die Antr... mehr lesen...
Norm: EO §115EO §132 Z5
Rechtssatz: Die vom Exekutionsgericht verfügte Änderung des Termins der dem Zwangsverwalter obliegenden Rechnungslegung (§ 115 EO) ist jedenfalls zufolge § 132 Z 5 EO unanfechtbar. Entscheidungstexte 3 Ob 12/02i Entscheidungstext OGH 20.03.2002 3 Ob 12/02i European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Norm: EO §115EO §132 Z5
Rechtssatz: Die vom Exekutionsgericht verfügte Änderung des Termins der dem Zwangsverwalter obliegenden Rechnungslegung (§ 115 EO) ist jedenfalls zufolge § 132 Z 5 EO unanfechtbar. Entscheidungstexte 3 Ob 12/02i Entscheidungstext OGH 20.03.2002 3 Ob 12/02i European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Norm: EO §99 Abs2EO §109EO §110EO §132 Z1MRG §6 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 109 Abs 1 EO treten die dem Verwalter zustehenden geschäftlichen Befugnisse und Berechtigungen mit der Übergabe der Liegenschaft an ihn in Kraft. Sowohl deswegen als auch nach der Bestimmung des § 132 Z 1 EO, die ein Rekursrecht gegen Beschlüsse nach § 110 EO ( Aufforderung an Dritte, denen Leistungen an den Verpflichteten obliegen, die rückständigen sowie die bis zur Eins... mehr lesen...
Norm: EO §99 Abs2EO §109EO §110EO §132 Z1MRG §6 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 109 Abs 1 EO treten die dem Verwalter zustehenden geschäftlichen Befugnisse und Berechtigungen mit der Übergabe der Liegenschaft an ihn in Kraft. Sowohl deswegen als auch nach der Bestimmung des § 132 Z 1 EO, die ein Rekursrecht gegen Beschlüsse nach § 110 EO ( Aufforderung an Dritte, denen Leistungen an den Verpflichteten obliegen, die rückständigen sowie die bis zur Eins... mehr lesen...
Begründung: Am 12.Juni 1987 wurde die Liegenschaft EZ 3311 KG Ober St. Veit vom Ersteher Dkfm Dr. Harald M*** erstanden. Der Ersteher wurde zum einstweiligen Verwalter bestellt (ON 155). Im Zusammenhang mit einer vom Ersteher geltend gemachten Verschlechterung der Liegenschaft wurde ein Sachverständiger bestellt. Ob dem Ersteher ein Vergütungsanspruch zusteht, war ua Gegenstand der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 16.November 1988, 3 Ob 158-162/88. Nach Erfüllung der Ve... mehr lesen...
Norm: EO §109 Abs4EO §132 Z3
Rechtssatz: Die Anweisungen über die Art und Weise der Zwangsverwaltung können den Betrieb und die Art der Rechnungsführung, die Gebarung mit den Geldern sowie den Wirtschaftsplan betreffen. Entscheidungstexte 3 Ob 112/89 Entscheidungstext OGH 29.11.1989 3 Ob 112/89 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: EO §109 Abs4EO §132 Z3
Rechtssatz: Die Anweisungen über die Art und Weise der Zwangsverwaltung können den Betrieb und die Art der Rechnungsführung, die Gebarung mit den Geldern sowie den Wirtschaftsplan betreffen. Entscheidungstexte 3 Ob 112/89 Entscheidungstext OGH 29.11.1989 3 Ob 112/89 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 16. April 1984 bewilligte das Erstgericht auf Grund des vollstreckbaren Wechselzahlungsauftrages des Handelsgerichtes Wien vom 4. Juli 1980, GZ 13 Cg 127/80-1, den betreibenden Parteien zur Hereinbringung ihrer Geldforderung von S 530.000,- samt 6 % Zinsen seit dem 6. Juli 1977 und der Kosten die Exekution durch Pfändung der dem Verpflichteten zustehenden Mietrechte. Nach der Einvernehmung des Verpflichteten und des Vermieters entschied das Erstgericht... mehr lesen...
Ob den dem Dipl.-Kfm. Carl W gehörigen Liegenschaften EZ 789 und 1222 KG K, und EZ 80, 114, 122, 128 und 253 KG L ist das Fruchtgenußrecht zugunsten der Verpflichteten einverleibt. Dem Dipl.-Ing. Erich V wurde über seinen Antrag die Exekution durch Pfändung und Zwangsverwaltung dieses Fruchtgenußrechtes bewilligt. Zum Zwangsverwalter wurde Dipl.-Ing. Gerhard H ernannt. Dem Exekutionsverfahren sind mehrere Gläubiger beigetreten, unter ihnen auch Dipl.-Ing. Erich V mit einer zu 14 E 14 ... mehr lesen...
Ob den dem Dipl.-Kfm. Carl W gehörigen Liegenschaften EZ 789 und 1222 KG K, und EZ 80, 114, 122, 128 und 253 KG L ist das Fruchtgenußrecht zugunsten der Verpflichteten einverleibt. Dem Dipl.-Ing. Erich V wurde über seinen Antrag die Exekution durch Pfändung und Zwangsverwaltung dieses Fruchtgenußrechtes bewilligt. Zum Zwangsverwalter wurde Dipl.-Ing. Gerhard H ernannt. Dem Exekutionsverfahren sind mehrere Gläubiger beigetreten, unter ihnen auch Dipl.-Ing. Erich V mit einer zu 14 E 14 ... mehr lesen...
Norm: EO §109 Abs4EO §114EO §120EO §132 Z3
Rechtssatz: Dem Eigentümer der mit dem zwangsverwalteten Nutzungsrecht belasteten Liegenschaft steht nicht die Befugnis zu, wegen der geltend gemachten Unterlassung der Berichtigung von Auslagen im Sinne des § 120 EO, die Genehmigung der Rechnungslegung anzufechten (SZ 20/28). Entscheidungstexte 3 Ob 178/83 Entscheidungstext OGH 11.01.1984... mehr lesen...
Norm: EO §109 Abs4EO §114EO §120EO §132 Z3
Rechtssatz: Dem Eigentümer der mit dem zwangsverwalteten Nutzungsrecht belasteten Liegenschaft steht nicht die Befugnis zu, wegen der geltend gemachten Unterlassung der Berichtigung von Auslagen im Sinne des § 120 EO, die Genehmigung der Rechnungslegung anzufechten (SZ 20/28). Entscheidungstexte 3 Ob 178/83 Entscheidungstext OGH 11.01.1984... mehr lesen...
Norm: EO §132 Z3
Rechtssatz: Ist der Beschluß des Erstgerichtes gemäß § 132 Z 3 EO unanfechtbar, ist ein Aufhebungsbeschluß des Rekursgerichtes vom OGH iS einer Zurückweisung abzuändern. Entscheidungstexte 3 Ob 110/81 Entscheidungstext OGH 12.05.1982 3 Ob 110/81 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0002688... mehr lesen...
Norm: EO §109 Z4EO §132 Z3
Rechtssatz: Um eine Anweisung im Sinne des § 109 Z4 bzw § 132 Z3 EO handelt es sich bei der Entscheidung, einen monatlichen Mietzins einzuklagen und die Klage erst nach Erlag des Kostenvorschusses einzubringen. Der Beschluß des Erstgerichtes ist daher in diesem Belang gemäß § 132 Z 3 EO unanfechtbar (SZ 20/28 ua). Entscheidungstexte 3 Ob 110/81 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: EO §132 Z3
Rechtssatz: Ist der Beschluß des Erstgerichtes gemäß § 132 Z 3 EO unanfechtbar, ist ein Aufhebungsbeschluß des Rekursgerichtes vom OGH iS einer Zurückweisung abzuändern. Entscheidungstexte 3 Ob 110/81 Entscheidungstext OGH 12.05.1982 3 Ob 110/81 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0002688... mehr lesen...
Norm: EO §109 Z4EO §132 Z3
Rechtssatz: Um eine Anweisung im Sinne des § 109 Z4 bzw § 132 Z3 EO handelt es sich bei der Entscheidung, einen monatlichen Mietzins einzuklagen und die Klage erst nach Erlag des Kostenvorschusses einzubringen. Der Beschluß des Erstgerichtes ist daher in diesem Belang gemäß § 132 Z 3 EO unanfechtbar (SZ 20/28 ua). Entscheidungstexte 3 Ob 110/81 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: EO §99EO §132EO §334 Abs2EO §374EO §402
Rechtssatz: Die Bestimmungen über die Zwangsverwaltung von Liegenschaften sind zufolge §§ 374, 402 und 334 Abs 2 EO auf die Verwaltung eines Nutzungsrechtes des Verpflichteten sinngemäß anzuwenden. Die weitere Anordnung, der Verpflichtete habe sich jeder Verfügung über die von der Verwaltung betroffenen Erträgnisse zu enthalten und dürfe sich an der Geschäftsführung des Verwalters gegen dessen Wille... mehr lesen...
Norm: EO §99EO §132
Rechtssatz: Ein Auftrag an die verpflichtete Partei, die zur Zwangsverwaltung notwendigen Unterlagen dem Zwangsverwalter zu übergeben bzw zur Einsicht vorzulegen, wird von der Rechtmittelbeschränkung des § 132 EO nicht betroffen. Entscheidungstexte 3 Ob 51/79 Entscheidungstext OGH 09.05.1979 3 Ob 51/79 European ... mehr lesen...
Norm: EO §99 Abs1EO §132
Rechtssatz: Gegen den Beschluß über die Ernennung des Zwangsverwalters ist ein Rekurs unzulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 81/71 Entscheidungstext OGH 05.08.1971 3 Ob 81/71 3 Ob 67/79 Entscheidungstext OGH 27.06.1979 3 Ob 67/79 3 Ob 99/86 Entsch... mehr lesen...
Norm: EO §132 Z3
Rechtssatz: Auch gegen eine in einer Rekursentscheidung enthaltene Anweisung iSd § 132 Z 3 EO ist kein Rechtsmittel zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 136/66 Entscheidungstext OGH 23.11.1966 3 Ob 136/66 EvBl 1967/162 S 185 = MietSlg 18741 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0002686 ... mehr lesen...
Norm: EO §132 Z3
Rechtssatz: Auch gegen eine in einer Rekursentscheidung enthaltene Anweisung iSd § 132 Z 3 EO ist kein Rechtsmittel zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 136/66 Entscheidungstext OGH 23.11.1966 3 Ob 136/66 EvBl 1967/162 S 185 = MietSlg 18741 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0002686 ... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 18. Dezember 1965 verkaufte die Konkursmasse X., vertreten durch den Masseverwalter, die Liegenschaft EZ. A., zu der das vom Gemeinschuldner bewohnte Grundstück Nr. 1/1 Haus KNr. 1 gehörte, an die Marktgemeinde N. um den Kaufpreis von 1.900.000 S. Nach Punkt IV des Kaufvertrages übernimmt die Konkursmasse die Haftung dafür, daß die Liegenschaft frei von Miet- oder Wohnrechten oder sonstigen Besitzrechten dritter Personen ist, sowie die Verpflichtung, die gänzliche ... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 18. Dezember 1965 verkaufte die Konkursmasse X., vertreten durch den Masseverwalter, die Liegenschaft EZ. A., zu der das vom Gemeinschuldner bewohnte Grundstück Nr. 1/1 Haus KNr. 1 gehörte, an die Marktgemeinde N. um den Kaufpreis von 1.900.000 S. Nach Punkt IV des Kaufvertrages übernimmt die Konkursmasse die Haftung dafür, daß die Liegenschaft frei von Miet- oder Wohnrechten oder sonstigen Besitzrechten dritter Personen ist, sowie die Verpflichtung, die gänzliche ... mehr lesen...