Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei, eine Gemeinde, fertigte gegen die verpflichtete Partei als Abgabenschuldnerin drei Rückstandsausweise über Forderungen an Kanalgebühren für die Jahre 1987 bis 1989 in der Höhe von 1,012.996,84 S, 1,915.702,43 S und 2,444.612,96 S aus. Zur Hereinbringung dieser Forderungen wurden ihr gegen die verpflichtete Partei mit drei gesonderten Exekutionsbewilligungen auf Grund jedes der Rückstandsausweise die Fahrnisexekution und überdies auf Grund aller Rü... mehr lesen...
Norm: AbgEO §12AbgEO §13EO §42 A1EO §42 F
Rechtssatz: Der OGH ist der Meinung, daß nicht nur die Einwendungen gegen den Anspruch gemäß § 12 AbgEO, für die sich dies aus § 42 Abs 1 Z 5 in Verbindung mit § 35 Abs 2 EO ergibt, sondern auch jene gegen die Durchführung der Vollstreckung gemäß § 13 AbgEO einen Aufschiebungsgrund bilden; hiefür ist nämlich die - trotz der erschöpfenden Aufzählung der Aufschiebungsgründe ausnahmsweise zulässige - analo... mehr lesen...
Norm: AbgEO §12AbgEO §13EO §42 A1EO §42 F
Rechtssatz: Auf Grund der gemäß § 12 und § 13 AbgEO erhobenen Einwendungen kann die gerichtliche Exekution nur aufgeschoben werden, bis über die Einwendungen von den Verwaltungsbehörden entschieden worden ist, also einschließlich der Entscheidung etwa über eine Vorstellung gemäß § 94 Abs 1 StmkGdO, aber ausschließlich der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies mit seinem Urteil vom 4.10.1984, GZ 6 Cg 162/84-70, das gegen den nun betreibenden Gläubiger und einen weiteren Beklagten erhobene auf Zahlung von S 1,400.853,-- samt Anhang sowie auf Widerruf einer Erklärung und auf Veröffentlichung des Widerrufes gerichtete Klagebegehren des nun Verpflichteten ab. Die Abweisung des Zahlungsbegehrens blieb unangefochten. Das Berufungsgericht gab der nur gegen die Abweisung des mit S 97.147,-- bewerteten Widerrufs- u... mehr lesen...
Norm: EO §13
Rechtssatz: Wird die Entscheidung in der Hauptsache teilweise durch ein die Exekution hemmendes Rechtsmittel angefochten, kann keine Teilrechtskraft der Kostenentscheidung eintreten und zwar auch dann, wenn das Rechtsmittel nur von der Partei erhoben wird, die sich von einem Erfolg ihres Rechtsmittels auch eine Besserstellung beim Prozeßkostenzuspruch erhofft. Selbst bei Teilrechtskraft der Entscheidung über die Hauptsache kann näm... mehr lesen...
Norm: Drittes Rückstellungsgesetz §1EO §13EO §325EO §331EO §341
Rechtssatz: Der Anspruch auf Rückstellung eines Unternehmens kann gleichzeitig mit dem Unternehmen selbst gepfändet werden (wenn im Rückstellungsverfahren ein Teilerkenntnis erflossen ist). Entscheidungstexte 1 Ob 126/54 Entscheidungstext OGH 24.02.1954 1 Ob 126/54 Europ... mehr lesen...