Begründung: Den Klägern wurde für 166/5116tel-Anteile einer näher genannten Liegenschaft, untrennbar verbunden mit Wohnungseigentum an top Nr 7, am 12. Jänner 2007 in einem Zwangsversteigerungsverfahren der Zuschlag erteilt. Zum Zeitpunkt der Einbringung ihrer Aufkündigung gegen den Beklagten beim Erstgericht war ihr Eigentumsrecht noch nicht im Grundbuch einverleibt. Mit ihrer am 10. Mai 2007 beim Erstgericht eingebrachten Aufkündigung zum 30. September 2007 kündigten die Kläger... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller hat am 23. 3. 1994 mit der Y***** Gesellschaft mbH einen Hauptmietvertrag über die Wohnung top 15 im Haus *****, abgeschlossen. Die genannte Gesellschaft war damals Mehrheitseigentümerin des Hauses; ihre 1136/1318 Liegenschaftsanteile wurden allerdings aufgrund einer Exekution zur Hereinbringung einer Geldforderung gegen die Gesellschaft in gerichtlichem Auftrag von Mag. Walter S***** zwangsverwaltet. Der diesbezügliche Exekutionsbewilligungsbeschlu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die im Eigentum der verpflichteten Parteien Josef und Irmengard O*** gestandene Liegenschaft EZ 151 KG Attersee wurde im Zwangsversteigerungsverfahren E 4013/84 des Erstgerichtes am 14. Jänner 1986 dem Beklagten als Ersteher zugeschlagen. Am 16. Jänner 1986 wurde den verpflichteten Parteien der Beschluß auf Bewilligung der einstweiligen Verwaltung der Liegenschaft, Bestellung des Erstehers zum Verwalter und Erlassung eines Verfügungsverbotes gegen die Verpflic... mehr lesen...
Norm: EO §99EO §109 Abs2 und 3EO §111EO §158EO §159
Rechtssatz: Nach Wirksamwerden der einstweiligen Verwaltung iSd §§ 158 ff EO (spätestens ab der Zustellung des Verfügungsverbotes nach § 99 Abs 1 EO) kann der Verpflichtete keine auch für den Ersteher verbindlichen Bestandverträge mehr abschließen. Der Abschluss neuer Bestandverträge obliegt gem § 109 Abs 2 und 3 EO ausschließlich dem einstweiligen Verwalter. Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: EO §97EO §109 Abs2EO §334
Rechtssatz: Gemäß § 334 EO ist grundsätzlich auch die Zwangsverwaltung von Pachtrechten für zulässig anzusehen. Eine Beschränkung der Zwangsverwaltung in der Weise aber, daß sie nur zur Hereinbringung der Ernte eines Wirtschaftsjahres angeordnet wird, widerstreite der zwingenden Bestimmung des § 109 Abs 2 EO, nach der der Verwalter alle zur ordnungsmäßigen und vorteilhaften wirtschaftlichen Benützung der ihm über... mehr lesen...