Begründung: Den Klägern wurde für 166/5116tel-Anteile einer näher genannten Liegenschaft, untrennbar verbunden mit Wohnungseigentum an top Nr 7, am 12. Jänner 2007 in einem Zwangsversteigerungsverfahren der Zuschlag erteilt. Zum Zeitpunkt der Einbringung ihrer Aufkündigung gegen den Beklagten beim Erstgericht war ihr Eigentumsrecht noch nicht im Grundbuch einverleibt. Mit ihrer am 10. Mai 2007 beim Erstgericht eingebrachten Aufkündigung zum 30. September 2007 kündigten die Kläger... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte zunächst gegen die Erstbeklagte eine Amtshaftungsklage wegen 15.633,43 EUR - Schadenszeitraum Jänner 2004 - ein (letztlich 20 Cg 2/07g des Landesgerichts Klagenfurt), sodann eine Klage gegen beide Beklagte wegen 15.633,43 EUR - Schadenszeitraum Oktober 2004 - und zusätzlich ein mit 2.000 EUR bewertetes Feststellungsbegehren (letztlich 20 Cg 162/06k des Landesgerichts Klagenfurt). Beide Verfahren wurden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung ver... mehr lesen...
Norm: EO §103
Rechtssatz: Für die Zwangsverwaltung einer Liegenschaft gilt der Grundsatz der Einheit des Verwertungsverfahrens. Ab der Anmerkung der Zwangsverwaltung im Grundbuch sind die Erträgnisse der verwalteten Liegenschaft einer abgesonderten Exekutionsführung entzogen. Entscheidungstexte 3 Ob 240/07a Entscheidungstext OGH 27.02.2008 3 Ob 240/07a ... mehr lesen...
Begründung: Tahir P***** begehrte mit seiner als „Gesuch II im Rang nach Gesuch I" titulierten Grundbuchseingabe ua die Einverleibung seines Eigentumsrechtes im Range der Anmerkung für die beabsichtigte Veräußerung TZ 894/06 sowie gemäß § 57 GBG die Löschung der Anmerkung der Zwangsverwaltung zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung des Matthäus R***** C-LNR 11 a. Tahir P***** begehrte mit seiner als „Gesuch römisch II im Rang nach Gesuch I" titulierten Grundbuchseingabe ua... mehr lesen...
Norm: EO §103EO §104 Abs1EO §129 Abs4GBG §54
Rechtssatz: § 103 Abs 2 EO bezieht sich nur auf die Einheitlichkeit des Verwertungsverfahrens. Keinesfalls kann darin die Normierung einer Änderung der bücherlichen Rangordnung des zeitlich und daher in der bücherlichen Rangordnung nachfolgenden betreibenden Gläubigers erblickt werden. Der Beitritt weiterer Gläubiger zu einer Zwangsverwaltung schafft eigene Befriedigungsrechte im Rang der jeweiligen... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei führt gegen die verpflichtete Partei Unterlassungsexekution (§ 355 EO). Exekutionstitel ist der im Verfahren AZ 5 Msch 71/98f des Bezirksgerichts für ZRS Graz ergangene Sachbeschluss des Obersten Gerichtshofs vom 28. 9. 1999, AZ 5 Ob 222/99d, wonach die verpflichtete Partei die Errichtung einer Tiefgarage auf den Grundstücken (GSt) 743, 744/1 und 744/2 der EZ 442 GB ***** G***** sowie auf den Grundstücken 739/1, 741/1, 741/3, 742/1 und 742/2 der E... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger ist Eigentümer einer Liegenschaft mit einem darauf errichteten Haus, die Zweitklägerin ist an dieser fruchtgenussberechtigt. Die Kläger begehrten von der beklagten Partei, gestützt auf § 1118 zweiter Fall ABGB und auf titellose Benützung, die Räumung der von dieser in dem Haus gemieteten Räumlichkeiten laut Beschreibung in der "einen integrierenden Bestandteil des Urteils bildenden Flächenberechnung des DI Harald L***** und im Untergeschoßplan" der näher... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Gemäß Art 87 B-VG sind die Geschäfte unter die Richter eines Gerichts für die in der Gerichtsverfassung bestimmte Zeit im Voraus zu verteilen. Die einem Richter (einem Senat) nach dieser Geschäftsverteilung zufallende Sache darf ihm nur durch Verfügung des durch die Gerichtsverfassung hiezu berufenen Senats und nur im Falle seiner Verhinderung oder dann abgenommen werden, wenn er wegen des Umfangs seiner Aufgaben an deren Erledigung innerhalb angemessener Frist ... mehr lesen...
Norm: EO §97EO §98EO §103EO §109KO §7
Rechtssatz: Der Verpflichtete wird weder durch die Bewilligung der Zwangsverwaltung noch durch die Einführung des Zwangsverwalters geschäftsunfähig oder prozessunfähig. Von anhängigen Zivilverfahren ist der Zwangsverwalter zu verständigen. Es steht ihm frei, in diese an Stelle des Verpflichteten einzutreten. Entscheidungstexte 1 Ob 23/01s Entsche... mehr lesen...
Norm: EO §103EO §119
Rechtssatz: Die Vorschriften über den Beitritt sind zwingendes Recht und von Amts wegen zu beachten. Der Beitritt wird nicht "bewilligt". Entscheidungstexte 3 Ob 85/87 Entscheidungstext OGH 02.09.1987 3 Ob 85/87 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0002520 Dokume... mehr lesen...
Norm: EO §103MG §42 Abs1
Rechtssatz: Die Exekution durch Pfändung der dem Verpflichteten zustehenden Mietzinsforderungen verliert ihre Wirksamkeit mit der Bewilligung der Zwangsverwaltung der betreffenden Liegenschaft und von deren Übergabe an den Zwangsverwalter an (§ 42 MG, § 103 EO) und ist einzustellen. Entscheidungstexte 1 Ob 619/34 Entscheidungstext OGH 07.08.1934 1 Ob 619/... mehr lesen...
Norm: EO §103EO §109JN §1
Rechtssatz: Wenn der Verpflichtete eine der Zwangsverwaltung unterliegende Forderung einhebt, so ist über den Bereicherungsanspruch des Zwangsverwalters gegen ihn im Rechtswege zu entscheiden. Entscheidungstexte 2 Ob 581/34 Entscheidungstext OGH 03.07.1934 2 Ob 581/34 SZ 16/140 European Case Law Identifier... mehr lesen...