I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol (der belangten Behörde) vom 11. Juni 1992 wurde der Beschwerdeführer als "Betriebsinhaber und Arbeitgeber" schuldig erkannt, er habe im Zuge der Durchführung von Malerarbeiten durch bei ihm beschäftigte Arbeitnehmer auf einer näher bezeichneten Baustelle außer acht gelassen, daß erstens das dort aufgestellte Gerüst, welches eine Höhe von mehr als 2 m aufgewiesen habe (die erste Etage habe si... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs6;AAV §94 Abs1;AAV §94 Abs2;ASchG 1972 §18 Abs1;ASchG 1972 §18 Abs2;
Rechtssatz: Verwenden Arbeitnehmer verschiedener Arbeitgeber ein Gerüst zur selben Zeit oder nacheinander, so hat jeder Arbeitgeber in Ansehung seiner Arbeitnehmer für die Einhaltung der Bestimmung des § 46 Abs 6 AAV zu sorgen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid vom 23. Juni 1983 hatte das Magistratische Bezirksamt für den 11. Bezirk der N. Warenhandel Gesellschaft m.b.H. die gewerbebehördliche Genehmigung zur Errichtung eines Einkaufszentrums in Wien XI, L-Straße, erteilt. Mit Bescheid derselben Behörde vom 18. Mai 1987 war eine Änderung des Einkaufszentrums gewerbebehördlich genehmigt worden, die u.a. die Errichtung einer Ladenstraße und von Geschäftslokalen mit Grundflächen von 200 m2 bis 1200 m2 zum Gegenstand hatte. In... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §94 Abs1;ASchG 1972 §18 Abs2;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
90/19/0291 E 25. Jänner 1991
90/19/0301 E 25. Jänner 1991
90/19/0460 E 25. Jänner 1991
Rechtssatz: Mangels einer eigenen Begriffsumschreibung in den Arbeitnehmerschutzvorschriften ist zur Ermittlung, wer Arbeitgeber iSd § 18 Abs 2 ASchG bzw des § ... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 5. Oktober 1988 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und gemäß § 9 VStG verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher der N Malerei GmbH & Co KG in Linz, X-Straße, und somit als Arbeitgeber zu verantworten, daß am 20. Juli 1988 auf einer näher bezeichneten Baustelle ein Arbeitnehmer der genannten Gesellschaft "auf einem Stahlrohrgerüst (2 Etagen) mi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §94 Abs1;ASchG 1972 §18 Abs2;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmung eines Arbeitnehmers als Aufsichtspeson gemäß § 18 Abs 2 letzter Satz ASchG enthebt den Arbeitgeber nicht seiner im § 18 ASchG verankerten umfassenden Verpflichtung für die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften in seinem Betrieb nach § 94 Abs 1 AAV, somit auch nicht von s... mehr lesen...