I. 1. Zur Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 8. Oktober 1992, Zl. 90/19/0486, hingewiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der im Instanzenzug ergangene Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 30. Juli 1990, mit dem über den Mitbeteiligten (damals Beschwerdeführer) gemäß den § 31 und 33 Abs. 7 des Arbeitnehmerschutzgesetzes in Verbindung mit § 62 Abs. 2 im Zusammenhalt mit § 48 Abs. 1 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §48 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/08 90/19/0486 3 Stammrechtssatz Ein Verschulden des Arbeitgebers an einer Übertretung des § 48 Abs 1 AAV kann nur dann angenommen werden, wenn Umstände vorliegen, auf Grund welcher er die Möglichkeit des konkreten Fehlverhaltens eines Arbeitnehmers in seine Überlegungen hätte m... mehr lesen...
I. 1. Mit Schreiben vom 18. September 1989 beantragte das Arbeitsinspektorat, gegen das zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft wegen der Übertretung des § 62 Abs. 2 in Verbindung mit § 48 Abs. 1 AAV gemäß § 31 in Verbindung mit § 33 Abs. 1 und § 33 Abs. 7 Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) eine Geldstrafe von S 5.000,-- zu verhängen. Anläßlich einer am 10. August 1989 durchgeführten Überprüfung auf der Baustelle X-Sperre sei festgestellt worden, d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §48 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Ein Verschulden des Arbeitgebers an einer Übertretung des § 48 Abs 1 AAV kann nur dann angenommen werden, wenn Umstände vorliegen, auf Grund welcher er die Möglichkeit des konkreten Fehlverhaltens eines Arbeitnehmers in seine Überlegungen hätte miteinbeziehen müssen und daher in der Lage gewesen wäre, diesem Fehl... mehr lesen...