Der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 4./5. Bezirk, hat der Beschwerdeführer mit Bescheid vom 10. Februar 1994 eine näher bezeichnete Betriebsanlage "gemäß § 74 GewO 1973" genehmigt. Diese Genehmigung wurde unter Vorschreibung zahlreicher Auflagen erteilt. Die Beschwerdeführerin erhob Berufung, mit der sie die Abänderung des Bescheides dahingehend beantragte, daß die Auflagen Nr. 70, 74 und 76 ersatzlos zu entfallen hätten. Mit Bescheid vom 24. Novem... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §24 Abs1;AAV §25 Abs1;
Rechtssatz: Ein Verkehrsweg iSd § 25 AAV ist nur ein solcher, der von seiner Zweckbestimmung her dem betriebsüblichen Verkehr dient, wie sich dies aus dem systematischen Zusammenhang mit der Regelung des § 24 Abs 1 AAV ergibt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995040145.X01 Im R... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §24 Abs1;AAV §25 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Beim Arbeitsbereich hinter einer Feinkosttheke - als einer dem betriebsüblichen Verkehr nicht dienenden Fläche - handelt es sich um keinen Verkehrsweg iSd § 25 AAV. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995040145.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §21 Abs1;AAV §24 Abs1;AAV §25 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Zugang und Abgang zu einer, wenn auch durch Betriebseinrichtungen abgegrenzten Fläche (hier zu einem Arbeitsbereich hinter einer Theke stellt einen Verkehrsweg dar, dient er doch dem betriebsüblichen Verkehr von Personen zwischen einem abgegrenzten Arbeitsplatz und den übrigen Verkeh... mehr lesen...