RS Vwgh 1996/9/3 95/04/0145

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Veröffentlicht am 03.09.1996
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

AAV §24 Abs1;
AAV §25 Abs1;

Rechtssatz

Ein Verkehrsweg iSd § 25 AAV ist nur ein solcher, der von seiner Zweckbestimmung her dem betriebsüblichen Verkehr dient, wie sich dies aus dem systematischen Zusammenhang mit der Regelung des § 24 Abs 1 AAV ergibt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995040145.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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