Norm: MSchG §33
Rechtssatz: Wer die Verkehrsgeltung bestreitet, muß beweisen (nicht nur bescheinigen), daß sie am Prioritätstag nicht bestanden hat - unter Umständen auch bloß dadurch, daß er sich auf die im Registrierungsverfahren vorgelegten Beweise stützt und lediglich behauptet, sie hätten bei richtiger rechtlicher Beurteilung nicht ausgereicht. Beisatz: Atemfrei (T1) Veröff: ÖBl 1984,118 (Schmidt, Berger) Eu... mehr lesen...
Der Kläger ist Inhaber der mit der Priorität vom 1. Oktober 1971 international registrierten Bildmarke Nr. 385.608, welche aus einem kreisrunden, in vereinfachender kindlicher "Punkt-Strich-Manier" gezeichneten menschlichen Gesicht besteht; diese für eine Vielzahl von Waren der verschiedensten Klassen darunter Papier und Papierwaren, Schreibwaren, Spielkarten (Klasse 16), Spiele und Spielzeug (Masse 28), Werbung, Verteilung von Prospekten und Mustern (Klasse 35) - hinterlegte Marke ge... mehr lesen...
Norm: MSchG 1970 §9MSchG 1970 §33MMA Art5PVÜ Art6 quinqiesUWG §9 F3
Rechtssatz: Die Befugnis des Zivilrichters zur selbständigen Beurteilung eines durch eine internationale Marke schützten Zeichens im Verletzungsstreit nach § 9 UWG ist auf die Prüfung der Voraussetzungen des Art 6 quinquies PVÜ beschränkt ("Smile"). Entscheidungstexte 4 Ob 369/75 Entscheidungstext OGH 11.05.1976 4 ... mehr lesen...
Norm: MSchG 1970 §9MSchG 1970 §11MSchG 1970 §33MSchG 1970 §62
Rechtssatz: Subjekt des Markenrechtes kann - abgesehen vom Sonderfalls der Verbandsmarke - nur der Inhaber eines Unternehmens sein ("k die Küche"). Entscheidungstexte 4 Ob 326/75 Entscheidungstext OGH 24.06.1975 4 Ob 326/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Norm: MSchG §33
Rechtssatz: In einem Löschungsverfahren nach dieser Gesetzesstelle ist bei der Beurteilung der tatsächlichen und rechtlichen Eintragungsvoraussetzung immer auf den Prioritätszeitpunkt der angefochtenen Marke abzustellen. Veröff: ÖBl 1981,40 (mit Anmerkung von Barger) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OPM0002:1975:RS0105390 Dokumentnummer JJR_19750423_OPM0002... mehr lesen...
Norm: MSchG §4MSchG §33
Rechtssatz: Im Löschungsverfahren ist bei der Frage der Täuschungsgefahr ebenso wie bei der Frage der Verkehrsgeltung auf den Zeitpunkt der Entscheidung erster Instanz abzustellen. Veröff: ÖBl 1972,147 (zustimmend Schönherr) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OPM0002:1970:RS0105420 Dokumentnummer JJR_19701118_OPM0002_0000OM00004_7000000_003 mehr lesen...
Norm: MarkenÜG §6MSchG §33
Rechtssatz: Ein Löschungsantrag kann nicht darauf gestützt werden, daß die gemäß § 6 MarkenÜG eingetragene Marke mit dem deutschen Warenzeichen auf das sie sich stützt, nicht völlig übereinstimmt (was bei der Wiederholungseintragung seinerzeit übersehen worden war). Veröff: ÖBl 1972,147 (kritisch Schönherr) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OPM0002:1970:RS0105422 ... mehr lesen...
Norm: MMA Art5MSchG §22cMSchG 1970 §33PUV Art6
Rechtssatz: Nur die Befugnis der nationalen Behörde, die Zurückweisung (refus) einer Internationalen Marke aus den Gründen des Art 6 PUV auszusprechen, ist nach Art 5 Abs 2 MMA befristet; für die Ungültigkeitserklärung (invalidation) einer bereits zum Schutz im Inland zugelassenen internationalen Marke gilt diese Frist nicht. Jede internationale Marke kann in den einzelnen Vertragsstaaten des MMA -... mehr lesen...