RS OGH 1970/11/18 Om4/70

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.11.1970
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Norm

MarkenÜG §6
MSchG §33

Rechtssatz

Ein Löschungsantrag kann nicht darauf gestützt werden, daß die gemäß § 6 MarkenÜG eingetragene Marke mit dem deutschen Warenzeichen auf das sie sich stützt, nicht völlig übereinstimmt (was bei der Wiederholungseintragung seinerzeit übersehen worden war). Veröff: ÖBl 1972,147 (kritisch Schönherr)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OPM0002:1970:RS0105422

Dokumentnummer

JJR_19701118_OPM0002_0000OM00004_7000000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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