Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin einer am 19. 5. 2005 angemeldeten österreichischen Wortbildmarke (Beginn der Schutzdauer 14. 7. 2005) mit folgendem Aussehen: (Abb. nur in der Originalentscheidung ersichtlich) Die Marke ist in der Klasse 44 „Vermittlung von medizinischen Dienstleistungen im Bereich des Gesundheits- und Krankenpflegfachdienstes sowie im Bereich der Hauskrankenpflege für betreuungs- bzw hilfebedürftige Personen" und in der Klasse 45 „Vermittlung von persönlichen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin verlegt seit 1979 eine Monatszeitschrift mit der Bezeichnung "VOGUE", die von Beginn an auch in Österreich vertrieben wird. Die Zweit- und Drittklägerinnen sind Verleger der englisch- bzw. französischsprachigen Ausgaben von "VOGUE", die in vielen Ländern der Erde vertrieben wird. Für die Zweitklägerin ist die Wortmarke VOGUE für Papierschablonen (Schnittmuster) eingetragen. Dieselbe Wortmarke ist für eine große Anzahl von Unternehmen für ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin (alleinige Gesellschafterin: Dr. Elisabeth D*****; Geschäftsführerin: Dr. Christa D*****) ist seit 5. 11. 1996 im Firmenbuch mit dem Sitz in I***** und dem Geschäftszweig "Handel mit Waren aller Art und Beteiligung" eingetragen; sie besitzt Gewerbeberechtigungen für die Gewerbe Zentralheizungsbauer, Lüftungsanlagenbauer sowie Gas- und Wasserleitungsinstallateur. Die Beklagte ist seit 16. 12. 1998 im Firmenbuch mit dem Sitz in I***** und dem Ge... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 28.7.1976 unter der Firma "Coss Computer Software Service Gesellschaft mbH" mit dem Sitz in Wien gegründet und am 20.10.1976 in das Handelsregister (nunmehr Firmenbuch) des Handelsgerichtes Wien eingetragen. Seit 30.4.1982 ist sie nach Verlegung ihres Sitzes nach Linz und einer Änderung ihrer Firma im Firmenbuch des Landesgerichtes Linz eingetragen. Sie befaßt sich mit Dienstleistungen und dem Handel im Zusammenhang mit... mehr lesen...
Die klagende Partei, die zu HRA 322 im Handelsregister des Landesgerichtes Feldkirch eingetragen ist, erzeugt und vertreibt Bier unter der - vom Sitz ihrer Brauerei (Egg im Bregenzerwald/Vorarlberg) abgeleiteten - Bezeichnung "Egger-Bier". Sie steht mit dem Beklagten Fritz Egger, der bei St. Pölten (Unterradlberg) eine Brauerei hat und sein Bier unter dem - von seinem Familiennamen abgeleiteten - Markennamen "Egger-Bier" vertreibt, im Wettbewerbsverhältnis. Die klagende Partei stell... mehr lesen...
Norm: HGB §17 Abs1MSchG §31UWG §9 C5
Rechtssatz: Sind zwei Marken für die gleiche Ware registriert, entscheidet die Priorität; dass die Marke mit schlechterer Priorität bereits früher einmal mit besserer Priorität registriert war und nur aus formellen Gründen gelöscht wurde, ändert daran nichts - "Egger-Bier". Entscheidungstexte 4 Ob 309/82 Entscheidungstext OGH 30.03.1982 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: MSchG §31UWG §9 B5UWG §9 C5
Rechtssatz: Bei einer bloß örtlich beschränkten Verkehrsgeltung besteht nach herrschender Anschauung der Markenbehörden kein Löschungsanspruch. Entscheidungstexte 4 Ob 309/82 Entscheidungstext OGH 30.03.1982 4 Ob 309/82 Veröff: SZ 55/43 = ÖBl 1982,128 = GRURInt 1983,308 European Case Law Identif... mehr lesen...
Norm: MSchG §14MSchG §21MSchG §23MSchG §31UWG §9 C5
Rechtssatz: Zur Abwehr des auf ein österreichisches Markengebrauchsrecht gestützten Unterlassungsanspruches kann sich der Beklagte grundsätzlich auf die bessere Priorität der internationalen Marke berufen. Soweit der Unterlassungsanspruch auf das prioritätsältere Ausstattungsrecht in der Gesamtheit - also unter Berücksichtigung von Form, Material, Farbe und Etikettierung - gestützt ist, kann s... mehr lesen...
Norm: MSchG 1953 §22aMSchG 1970 §31
Rechtssatz: Wer bereits vor der Benützung einer eingetragenen Marke durch deren Inhaber ein gleiches oder ähnliches, nicht registriertes Warenzeichen führte, welches zum Prioritätszeitpunkt der eingetragenen Marke Verkehrsgeltung genoß, hat durch den bloßen Ablauf der Frist für den Löschungsantrag (§ 22 a MSchG 1953) das Recht auf Benützung seines Warenzeichens nicht verloren. Entscheidung... mehr lesen...