Der Beschwerdeführer steht als Berufsoffizier in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Landwehrstammregiment 91. Ende 1991 stand dem Beschwerdeführer noch ein Resturlaub aus dem Kalenderjahr 1990 im Ausmaß von zwei Arbeitstagen, den er bis dahin aus dienstlichen Gründen nicht hatte verbrauchen können, sowie ein Urlaub von 25 Arbeitstagen aus dem Kalenderjahr 1991 zu. Vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1992 befand sich der Beschwerdeführer im Ka... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §69;EKUG 1989 §2;EKUG 1989 §3;EKUG 1989 §4;EKUG 1989 §5;EKUG 1989 §9;MSchG 1979 §15 impl;MSchG 1979 §15a impl;MSchG 1979 §15b impl;MSchG 1979 §15d impl;
Rechtssatz: Während eines nach § 2 bis 5 und § 9 EKUG aufrechten Karenzurlaubes kann (analoges gilt für den Karenzurlaub nach § 15 bis 15b und § 15d MSchG) kein Erhol... mehr lesen...
Eine Dienstnehmerin der beschwerdeführenden Gesellschaft bezog im Anschluß an die Geburt ihres Kindes am 9. Oktober 1992 vom 5. Dezember 1992 bis 9. Oktober 1994 Karenzurlaubsgeld. Sie war bei der Beschwerdeführerin vom 1. Jänner 1994 bis 9. Oktober 1994 geringfügig, ab 10. Oktober 1994 in vollem Umfang beschäftigt. Mit Bescheid vom 3. Oktober 1995 hatte die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice dem Antrag der Beschwerdeführerin auf Wiedereinstellungsbeihilfe gemäß Art. XX... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §26 Abs4 lita;ASVG §5 Abs2 lita;ASVG §5 Abs2 litb;ASVG §5 Abs2 litc;B-VG Art140 Abs1;KarenzurlaubserweiterungsG 1990 Art21 Abs1;MSchG 1979 §15a;
Rechtssatz: Nach Art XXI Abs 1 KarenzurlaubserweiterungsG 1990 wird ein Anspruch... mehr lesen...