Entscheidungen zu § 15 MSchG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE Vwgh Erkenntnis 2003/4/23 99/08/0035

Die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse stellte mit Bescheid vom 6. Mai 1996 fest, dass der Erstmitbeteiligte auf Grund seiner Beschäftigung als Garderobier beim Dienstgeber "Republik Österreich, Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Österreichischer Bundestheaterverband, Publikumsdienst" in den in Anlage 1 zu diesem Bescheid bezeichneten Zeiten der Voll- (Kranken-, Unfall-Pensions-) und Arbeitslosenversicherungspflicht unterliege. Die in dieser Anlage genannten Zeitr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.04.2003

RS Vwgh 2003/4/23 99/08/0035

Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: MSchG 1979 §15 Abs1;MSchG 1979 §15; Beachte Besprechung in:DRdA 2/2004, 151 - 158;
Rechtssatz: Aus der Regelung des § 15 MSchG, wonach der Karenzurlaub aus Anlass der Mutterschaft "im Anschluss an die Frist des § 5 Abs. 1 und 2" des Mutterschutzgesetzes, dh. ua. erst nach Beendigung einer während der Schutzfrist des § 5 Abs. 1 eingetretenen, über diese hinaus a... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.04.2003

TE Vwgh Erkenntnis 1998/7/1 98/12/0149

Auf Grund der Beschwerde und des angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem aus: Die Beschwerdeführerin steht als Berufsschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Wien. Ihre Dienststelle ist die Berufsschule für Bürokaufleute. Die Beschwerdeführerin wurde am 1. August 1995 von ihrer Tochter entbunden. Sie erkrankte nach ihren Angaben als Folge der mit Komplikationen verbundenen Entbindung an einem "organischen Psycho... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 01.07.1998

RS Vwgh 1998/7/1 98/12/0149

Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: MSchG 1979 §15;
Rechtssatz: Der Eintritt einer krankheitsbedingten Dienstunfähigkeit während der Zeit eines Karenzurlaubes nach dem MSchG 1979 führt zu keiner Beendigung des Karenzurlaubes. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998120149.X04 Im RIS seit 18.02.2002 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.07.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1997/9/24 94/12/0084

Der Beschwerdeführer steht als Berufsoffizier in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Landwehrstammregiment 91. Ende 1991 stand dem Beschwerdeführer noch ein Resturlaub aus dem Kalenderjahr 1990 im Ausmaß von zwei Arbeitstagen, den er bis dahin aus dienstlichen Gründen nicht hatte verbrauchen können, sowie ein Urlaub von 25 Arbeitstagen aus dem Kalenderjahr 1991 zu. Vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1992 befand sich der Beschwerdeführer im Ka... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.09.1997

RS Vwgh 1997/9/24 94/12/0084

Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §69;EKUG 1989 §2;EKUG 1989 §3;EKUG 1989 §4;EKUG 1989 §5;EKUG 1989 §9;MSchG 1979 §15 impl;MSchG 1979 §15a impl;MSchG 1979 §15b impl;MSchG 1979 §15d impl;
Rechtssatz: Während eines nach § 2 bis 5 und § 9 EKUG aufrechten Karenzurlaubes kann (analoges gilt für den Karenzurlaub nach § 15 bis 15b und § 15d MSchG) kein Erhol... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1994/6/8 94/12/0014

Aufgrund des Beschwerdevorbringens, des vorgelegten angefochtenen Bescheides und der vom Verfassungsgerichtshof nach Ablehnung und Abtretung der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof übermittelten Akten geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Die 1961 geborene Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien. Sie hat (zusammen mit ihrem Ehemann) die am 8. September 1989 geborene minde... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.06.1994

RS Vwgh 1994/6/8 94/12/0014

Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: B-VG Art7 Abs1;DO Wr 1966 §44 idF 1988/013;MSchG 1979 §15;
Rechtssatz: Daß im Falle des Karenzurlaubes nach § 44 Wr DO, anders als nach § 15 ff MSchG 1979, ein Pensionsbeitrag zu leisten ist, stellt im Hinblick auf das unterschiedliche Alter des Kindes (- somit kein "identer Sachverhalt" -) keine unsachliche D... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.06.1994

RS Vwgh 1989/11/27 89/12/0001

Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §10 Abs4;MSchG 1979 §15;
Rechtssatz: Der Antritt eines Karenzurlaubes nach § 15 MutterschutzG ist dem Dienstantritt im Sinne des § 10 Abs 4 GehG nicht gleichzuhalten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989120001.X01 Im RIS seit 23.08.2007 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.11.1989

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