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L24009 Gemeindebedienstete WienNorm
B-VG Art7 Abs1;Rechtssatz
Daß im Falle des Karenzurlaubes nach § 44 Wr DO, anders als nach § 15 ff MSchG 1979, ein Pensionsbeitrag zu leisten ist, stellt im Hinblick auf das unterschiedliche Alter des Kindes (- somit kein "identer Sachverhalt" -) keine unsachliche Differenzierung dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994120014.X03Im RIS seit
11.07.2001