Die Beschwerdeführerin stand im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Graz. Sie wurde bis 6. Jänner 2002 im Amt für Jugend und Familie des Magistrates Graz als Kindergartenpädagogin verwendet und nahm ab 7. Jänner 2002 (bis einschließlich 27. September 2003) - nach der Aktenlage und dem Beschwerdevorbringen unstrittig - Karenzurlaub in Anspruch, nachdem sie am 28. September 2001 ein Kind geboren hatte. ... mehr lesen...
Index: L22006 Landesbedienstete SteiermarkL24006 Gemeindebedienstete Steiermark10/07 Verwaltungsgerichtshof60/02 Arbeitnehmerschutz61/01 Familienlastenausgleich63/04 Bundesbedienstetenschutz
Norm: DGO Graz 1957 §41b Abs3 idF 1994/017;KBGG 2001 §10 impl;KBGG 2001 §9 Abs1 Z1 impl;KBGG/Beamten Landeshauptstadt Graz 1957 §10;KBGG/Beamten Landeshauptstadt Graz 1957 §9 Abs1 Z1;KBGG/Stmk 1974 §10 impl;KBGG/Stmk 1974 §9 Abs1 Z1 impl;KUG 1974 §14 idF 1995/522;KUG 1974 §3... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Am 29. Jänner 2002 gebar sie eine Tochter. Mit Bescheid vom 31. Juli 2001 hatte das Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich als nachgeordnete Dienstbehörde (nunmehr Dienstbehörde erster Instanz) gegründet auf § 3 Abs. 1 MSchG ausgesprochen, dass die Mutterschutzfrist der Beschwerdeführerin am 9. Dezember 2001 beginne. Mit Bescheid vom 11. März 2002 sprach diese Behör... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz61/01 Familienlastenausgleich63/02 Gehaltsgesetz63/04 Bundesbedienstetenschutz
Norm: GehG 1956 §13a Abs1 idF 1966/109;KBGG 2001 §3 Abs1;KUG 1974 §3 Abs1 idF 1995/522;KUG 1974 §37 idF 1995/522;KUG 1974 §43 idF 2001/I/103;
Rechtssatz: Soweit die Beamtin hinsichtlich der Höhe der Leistungen meint, sie habe während des Karenzurlaubes insgesamt EUR 852,40 (an Karenzurlaubs- und Kinderbetr... mehr lesen...