Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 30. September 2002, Zl. 2000/11/0207, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hob der Verwaltungsgerichtshof einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 10. April 2000, mit dem die der Beschwerdeführerin mit Bescheid vom 9. September 1996 erteilte Bewilligung, die Pflegekinder Ke. (geboren am 6. März 1992), Ka. (geboren am 23. Juni 1994) und C. (geboren am 23. Jänner 1996) in Pflege zu überneh... mehr lesen...
Index: L92703 Jugendwohlfahrt Kinderheim Niederösterreich
Norm: JWG NÖ 1991 §21 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 24 Abs. 1 NÖ JWG 1991 darf die Pflegebewilligung mit Bescheid nur widerrufen werden, wenn es das Wohl des Minderjährigen erfordert. Bei der Pflegebewilligung handelt es sich nicht um eine "abstrakte" Bewilligung, sondern um eine Bewilligung in Ansehung bestimmter Kinder. Ausschlaggebend ist daher, ob das Wohl ... mehr lesen...
Das Schreiben der Beschwerdeführer vom 17. Dezember 2003 an die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung hat (auszugsweise) folgenden Inhalt: "Antrag auf Eignungsfeststellung zur Übernahme von Pflegekindern Wichtige Bewilligungsvoraussetzungen ... Nach Abschluss der Überprüfung erhalten wir eine Mitteilung über die Eignungsfeststellung. Mit dieser Mitteilung können wir auch andere Behörden um Vermittlung eines Pflegekindes (Adoptivkindes) ersuchen. Vor der Üb... mehr lesen...
Index: L92703 Jugendwohlfahrt Kinderheim Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;JWG NÖ 1991 §11 Abs1;JWG NÖ 1991 §21 Abs1;JWG NÖ 1991 §21;JWG NÖ 1991 §35;JWG NÖ 1991 §40;JWG NÖ 1991 §9 Abs1;JWG NÖ 1991 §9 Abs3;
Rechtssatz: Während die Pflegebewilligung nur für ein bestimmtes Pflegeverhältnis erteilt werden darf (§ 21 Abs. 1 NÖ JWG 1991), ist eine - von einem bestimmten Pflegeverhältnis unabhängig... mehr lesen...