Entscheidungen zu § 17 Abs. 4 JWG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS OGH 1985/3/20 3Ob531/85

Norm: ABGB §198 Abs3AußStrG §16 BIII2cJWG §17 Abs4
Rechtssatz: Eine ausdrückliche gesetzliche Bestimmung, daß das Vormundschaftsgericht die zum besonderen Sachwalter nach § 198 Abs 3 ABGB bestellte Bezirksverwaltungsbehörde bloß deshalb zu entheben hätte, weil das minderjährige uneheliche Kind (und dessen Mutter) den gewöhnlichen Aufenthalt im Sprengel einer anderen Bezirksverwaltungsbehörde genommen hat (haben), gibt es nicht. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.03.1985

RS OGH 1975/4/8 5Ob43/75

Norm: 4.DVEheG §17EntmO §12EntmO §13JN §71JN §72JN §73JN §76 IJN §76aJN §76bJWG §17 Abs4RatenG §12 Abs1
Rechtssatz: 1.) Spätestens seit dem Gesetz über die Neuordnung der Rechtsstellung des unehelichen Kindes (§§ 76 a, 76 b JN) kann es nicht mehr zweifelhaft sein, daß uneheliche Kinder einen gewöhnlichen Aufenthalt haben können, der mit dem abgeleiteten Wohnsitz des § 72 JN nicht übereinstimmt. 2.) Wenn eine Zuständigkeitsvorschrift an den ge... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.04.1975

RS OGH 1975/2/19 1Ob24/75, 5Ob43/75

Norm: JWG §17 Abs4
Rechtssatz: Eine Übertragung gemäß § 17 Abs 4 JWG darf nur an diejenige Bezirksverwaltungsbehörde erfolgen, in deren Sprengel der neue gewöhnliche Aufenthaltsort des Kindes liegt, nicht aber an eine andere, zB in deren Sprengel Kindesvermögen liegt (Kind im Kinderdorf Imst; Vermögen im Sprengel von Kitzbühel). Entscheidungstexte 1 Ob 24/75 Entscheidungstext OGH 19... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.02.1975

RS OGH 1970/12/1 8Ob273/70

Norm: JWG §17 Abs4
Rechtssatz: Zur Entscheidung des negativen Kompetenzkonfliktes zwischen Jugendämtern (vgl EvBl 1960/308 S 522) genügen nicht bloß theoretische Erörterungen darüber, bei welcher Bezirkshauptmannschaft die Führung der Vormundschaft besser dem Wohle des Kindes entspricht. Entscheidungstexte 8 Ob 273/70 Entscheidungstext OGH 01.12.1970 8 Ob 273/70 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.12.1970

RS OGH 1960/5/4 1Ob146/60, 5Ob43/75

Norm: JWG §17 Abs4
Rechtssatz: Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthaltes nach dieser Gesetzesstelle entspricht dem prozessualen Begriff des gewöhnlichen Aufenthaltes (vgl § 76 JN). Entscheidungstexte 1 Ob 146/60 Entscheidungstext OGH 04.05.1960 1 Ob 146/60 Veröff: EvBl 1960/308 S 522 5 Ob 43/75 Entscheidungstext OGH 08.04.197... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.05.1960

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