Norm: IESG §3a Abs2 Z5IESG §4IESG §6 Abs1
Rechtssatz: Wenn ein Arbeitsverhältnis erst nach Aufhebung des Sanierungsverfahrens über den Arbeitgeber einvernehmlich beendet wird, sind die offenen Entgeltansprüche nicht mehr durch die Ausfallshaftung nach § 3a IESG gesichert und unterliegen nicht der Antragsfrist nach § 6 Abs 1 IESG, auch wenn die Entgeltansprüche teilweise noch als unbeglichene Masseforderungen in die Zeit der Insolvenz zurückreic... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e: Die ab 9. 9. 1996 beschäftigte Klägerin hat nach dem auf dieses Arbeitsverhältnis zur Anwendung gelangenden Kollektivvertrag für Arbeiter des Hotel- und Gastgewerbes nach 10 Jahren, also mit der Lohnzahlung für Oktober 2006, den Anspruch auf Jubiläumsgeld in Höhe von 781,82 EUR netto erworben. Diesen Anspruch hat die Klägerin weder außergerichtlich noch gerichtlich gegen ihre Arbeitgeberin geltend gemacht. Über deren Vermögen wurde mit Beschluss ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 2. 1989 bis 14. 2. 2009 bei der Gemeinschuldnerin bzw deren Rechtsvorgängerin als Angestellter beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis fand der Kollektivvertrag für Handelsangestellte Anwendung. Nach Art XIV leg cit wird dem Angestellten für langjährige Dienste nach einer Beschäftigung im gleichen Betrieb von 20 Jahren mindestens ein Brutto-Monatsgehalt als einmalige Anerkennungszahlung gewährt. Dieser Anspruch des Klägers wurde am 31. 1. 2... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 16. 10. 2003 bis 21. 6. 2005 bei der L***** GmbH beschäftigt. Zwischen ihm und seinem Dienstgeber war vereinbart, Überstunden mittels Zeitausgleich abzugelten. Der Kläger leistete im Jänner 2004 48,5 Überstunden, im Februar 2004 58,5, im März 2004 75, im April 2004 73, im Mai 2004 69,5, im Juni 2004 71 und im Juli 2004 58,5. Er konsumierte am 2. und am 5. 1. 2005 8 Stunden Zeitausgleich, am 19. 2. 2005 8 Stunden, am 11. und am 12. 3. 2005 insgesamt 8 S... mehr lesen...
Begründung: Im Wesentlichen lassen sich die hier maßgeblichen Feststellungen dahin zusammenfassen, dass die beiden klagenden Parteien nach dem am 4. 10. 2001 über das Vermögen ihres früheren Arbeitgebers eröffneten Konkurs weiter arbeiteten. Die beklagte Masseverwalterin verwies bei Gesprächen über ausständige Löhne darauf, dass das Geld erst nach Einlangen ausreichender Beträge nach Maßgabe der Masse bezahlt werden könne. Eine Zusage, dass die Löhne unabhängig vom jeweiligen Sta... mehr lesen...
Norm: IESG §3a Abs2 Z5IESG §3a Abs3
Rechtssatz: Die in diesen Bestimmungen zum Ausdruck gebrachte „Austrittsobliegenheit" des Arbeitnehmers ist mit der Zielsetzung der Richtlinie 80/987 vereinbar. Entscheidungstexte 8 ObS 7/05w Entscheidungstext OGH 28.04.2005 8 ObS 7/05w European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen des Arbeitgebers der Klägerin wurde mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 20. 4. 2001 der Konkurs eröffnet. Unstrittig ist, dass am 28. 6. 2001 eine Prüfungs- und eine Berichtstagsatzung stattfand und dass mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 12. 3. 2002 (Bekanntmachung 14. 3. 2002) die Schließung des Unternehmens angeordnet wurde. Das seit 15. 6. 1998 bestehende Arbeitsverhältnis wurde vom Masseverwalter am 20. 3. 2002 gemäß § ... mehr lesen...
Norm: IESG §3a Abs2 Z5IESG §3a Abs3
Rechtssatz: Die in diesen Bestimmungen zum Ausdruck gebrachte „Austrittsobliegenheit" des Arbeitnehmers ist mit der Zielsetzung der Richtlinie 80/987 vereinbar. Entscheidungstexte 8 ObS 7/05w Entscheidungstext OGH 28.04.2005 8 ObS 7/05w European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2... mehr lesen...
Norm: IESG §3a Abs2 Z5IESG §3a Abs3EWG-RL 80/987/EWG-Insolvenzrichtlinie 380L0987 Art3EWG-RL 80/987/EWG-Insolvenzrichtlinie 380L0987 Art4
Rechtssatz: § 3a Abs 2 Z 5 und § 3a Abs 3 IESG verstoßen nicht gegen die Zielsetzung der Richtlinie 80/987/EWG. Entscheidungstexte 8 ObS 17/04i Entscheidungstext OGH 17.02.2005 8 ObS 17/04i Europe... mehr lesen...
Begründung: Die Entscheidung der Vorinstanzen, dass der - nach Eröffnung des Ausgleichsverfahrens Mitte Dezember 2002 über den Arbeitgeber des Klägers - vorenthaltene Lohn für Jänner 2003 (die Sicherung der übrigen Ansprüche wurde anerkannt) gemäß § 3a Abs 3 IESG nicht gesichert ist, da der Kläger (nachdem am 18. 2. 2003 der Anschlusskonkurs eröffnet worden war) erst mit Schreiben vom 12. 3. 2003 seinen vorzeitigen Austritt erklärte, bewegt sich im Rahmen der höchstgerichtlichen ... mehr lesen...
Norm: IESG §3a Abs2 Z5IESG §3a Abs3EWG-RL 80/987/EWG-Insolvenzrichtlinie 380L0987 Art3EWG-RL 80/987/EWG-Insolvenzrichtlinie 380L0987 Art4
Rechtssatz: § 3a Abs 2 Z 5 und § 3a Abs 3 IESG verstoßen nicht gegen die Zielsetzung der Richtlinie 80/987/EWG. Entscheidungstexte 8 ObS 17/04i Entscheidungstext OGH 17.02.2005 8 ObS 17/04i Europe... mehr lesen...
Norm: IESG §3a Abs2 Z5
Rechtssatz: Die "Austrittspflicht" des Arbeitnehmers verfolgt den Zweck, dass die Fortführung des Unternehmens trotz weiterer Zahlungsschwierigkeiten und die daraus resultierende Pflicht zur Begleichung der laufenden Arbeitnehmeransprüche nicht mehr zu Lasten des Fonds gehen soll. Das wesentliche Risiko liegt darin, dass der Arbeitnehmer von einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses absieht, obwohl das laufende Entgelt ni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 10. 5. 1999 beim späteren Gemeinschuldner, dem Inhaber einer Tabak-Trafik, zu einem Bruttomonatsgehalt von 1.526,13 EUR als Verkäuferin beschäftigt. Über das Vermögen ihres Dienstgebers wurde mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 30. 3. 2001 das Konkursverfahren eröffnet. Die bestellte Masseverwalterin anerkannte sämtliche Forderungen der Klägerin. Die Berichtstagsatzung fand am 31. 5. 2001 statt. Das November-Gehalt 2001 erhielt die ... mehr lesen...
Norm: IESG §3a Abs2 Z5
Rechtssatz: Die "Austrittspflicht" des Arbeitnehmers verfolgt den Zweck, dass die Fortführung des Unternehmens trotz weiterer Zahlungsschwierigkeiten und die daraus resultierende Pflicht zur Begleichung der laufenden Arbeitnehmeransprüche nicht mehr zu Lasten des Fonds gehen soll. Das wesentliche Risiko liegt darin, dass der Arbeitnehmer von einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses absieht, obwohl das laufende Entgelt ni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der hier klagende Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds machte die Ansprüche eines Arbeitnehmers geltend, der im Betrieb der Gemeinschuldnerin, über die am 21. 12. 1998 das Konkursverfahren eröffnet wurde, als Koch beschäftigt war. Der beklagte Masseverwalter führte diesen Betrieb mit vier Arbeitnehmern weiter und versuchte einen Zwangsausgleich zu erreichen. Als dies nicht gelang, beantragte er am 20. 12. 1999 die Schließung des Unternehmens mit 10. 1. 2000. Über seinen ... mehr lesen...
Norm: IESG §3a Abs2IESG §3bKO §25
Rechtssatz: Mit diesen Bestimmungen sollte offensichtlich vom Gesetzgeber das Wechselspiel zwischen Entgeltsicherung und der Entscheidung über die Unternehmensfortführung dahin gelöst werden, dass einerseits die Unternehmensfortführung nicht behindert wird, andererseits aber auch das Risiko einer erfolglosen Unternehmensfortführung nicht auf den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds überwälzt werden soll (so schon 8 ObS ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger waren bei der späteren Gemeinschuldnerin bereits ab 31. 8. 1992 bzw 11. 10. 1993 als Elektriker beschäftigt, als am 23. 11. 1999 das Konkursverfahren eröffnet wurde. Die Berichtstagsatzung fand am 20. 1. 2000 statt. Mit Beschluss des Konkursgerichtes vom 14. 2. 2000 wurde die Schließung des Unternehmens angeordnet. Der Masseverwalter hat das Dienstverhältnis der Kläger mit Schreiben vom 21. 2. 2000 bzw 22. 2. 2000 gemäß § 25 KO zum 21. 4. 2000 gekünd... mehr lesen...
Norm: IESG §3a Abs2 Z5
Rechtssatz: Unter "Lösung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen" im Sinne des § 3a Abs 2 Z 5 IESG fällt auch eine Kündigung durch den Masseverwalter. Zur Wahrung des Ausfallgeldes ist es nicht erforderlich, dass der Arbeitnehmer zudem noch aus dem Arbeitsverhältnis vorzeitig austritt. Entscheidungstexte 8 ObS 316/01f Entscheidungstext OGH 07.03.2002 8 O... mehr lesen...
Norm: IESG §3a Abs2 Z5
Rechtssatz: Unter "Lösung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen" im Sinne des § 3a Abs 2 Z 5 IESG fällt auch eine Kündigung durch den Masseverwalter. Zur Wahrung des Ausfallgeldes ist es nicht erforderlich, dass der Arbeitnehmer zudem noch aus dem Arbeitsverhältnis vorzeitig austritt. Entscheidungstexte 8 ObS 316/01f Entscheidungstext OGH 07.03.2002 8 O... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über den Arbeitgeber des Klägers wurde am 25. 11. 1998 zu 25 S 448/98i des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz das Konkursverfahren eröffnet. In der Berichtstagsatzung vom 26. 1. 1999 wurde die unbefristete Fortführung des Unternehmens beschlossen. In weiterer Folge wurde das Unternehmen jedoch mit Beschluss des Konkursgerichtes vom 25. 5. 1999 mit sofortiger Wirkung geschlossen. Der Kläger erklärte daraufhin wegen Vorenthaltung des Lohns vom 1. 5. 19... mehr lesen...
Norm: IESG §3a Abs2 Z5IESG §3a Abs4
Rechtssatz: Unter "laufendem Entgelt" iS des § 3a IESG ist auch der durch die Arbeitsleistung laufend entstehende Anspruch auf Aufwandersatz zu verstehen, sodass die in § 3a Abs 2 Z 5 und Abs 4 normierte Ausfallhaftung auch für derartige Arbeitnehmeransprüche besteht (hier: Reisekosten). Entscheidungstexte 8 ObS 293/00x Entscheidungstext OGH 15.02... mehr lesen...
Norm: IESG §3a Abs2 Z5IESG §3a Abs4
Rechtssatz: Unter "laufendem Entgelt" iS des § 3a IESG ist auch der durch die Arbeitsleistung laufend entstehende Anspruch auf Aufwandersatz zu verstehen, sodass die in § 3a Abs 2 Z 5 und Abs 4 normierte Ausfallhaftung auch für derartige Arbeitnehmeransprüche besteht (hier: Reisekosten). Entscheidungstexte 8 ObS 293/00x Entscheidungstext OGH 15.02... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt die Feststellung, der Beklagte sei ihm für jeden Schaden ersatzpflichtig, der ihm daraus erwachse, daß der Beklagte ihn von der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der K*** Transport- und Handelsgesellschaft mbH mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 15. April 1986 und seiner Bestellung zum Masseverwalter nicht so rechtzeitig informiert habe, daß der Kläger von seinem Austrittsrecht gemäß § 25 KO rechtzeitig Gebrauch hätte ... mehr lesen...
Norm: IESG §3a Abs2 Z5IESG §3a Abs3KO §75KO §81
Rechtssatz: Eine Verpflichtung des Masseverwalters, die Dienstnehmer des Gemeinschuldners von der Konkurseröffnung zu verständigen, ist nach der Konkursordnung nicht gegeben. Entscheidungstexte 3 Ob 522/88 Entscheidungstext OGH 18.05.1988 3 Ob 522/88 Veröff: SZ 61/128 = RZ 1988/53 S 223 = RdW 1988,394 ... mehr lesen...
Norm: IESG §3a Abs2 Z5IESG §3a Abs3KO §75KO §81
Rechtssatz: Eine Verpflichtung des Masseverwalters, die Dienstnehmer des Gemeinschuldners von der Konkurseröffnung zu verständigen, ist nach der Konkursordnung nicht gegeben. Entscheidungstexte 3 Ob 522/88 Entscheidungstext OGH 18.05.1988 3 Ob 522/88 Veröff: SZ 61/128 = RZ 1988/53 S 223 = RdW 1988,394 ... mehr lesen...