RS OGH 2002/6/13 8ObA126/02s, 8ObS1/10w

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Veröffentlicht am 13.06.2002
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Norm

IESG §3a Abs2
IESG §3b
KO §25

Rechtssatz

Mit diesen Bestimmungen sollte offensichtlich vom Gesetzgeber das Wechselspiel zwischen Entgeltsicherung und der Entscheidung über die Unternehmensfortführung dahin gelöst werden, dass einerseits die Unternehmensfortführung nicht behindert wird, andererseits aber auch das Risiko einer erfolglosen Unternehmensfortführung nicht auf den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds überwälzt werden soll (so schon 8 ObS 316/01f).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116650

Im RIS seit

13.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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