Norm
IESG §3a Abs2Rechtssatz
Mit diesen Bestimmungen sollte offensichtlich vom Gesetzgeber das Wechselspiel zwischen Entgeltsicherung und der Entscheidung über die Unternehmensfortführung dahin gelöst werden, dass einerseits die Unternehmensfortführung nicht behindert wird, andererseits aber auch das Risiko einer erfolglosen Unternehmensfortführung nicht auf den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds überwälzt werden soll (so schon 8 ObS 316/01f).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116650Im RIS seit
13.07.2002Zuletzt aktualisiert am
13.02.2013