Entscheidungsgründe: I. Die Antragsteller waren Arbeitnehmer der N & G GesmbH, über welche am 11. November 1992 das Ausgleichsverfahren eröffnet wurde, und wurden vom Arbeitgeber nach einer Ermächtigung des Ausgleichsgerichtes vom 22. Februar 1993 aufgrund der §§20b und 20c Ausgleichsordnung (AO) gekündigt (vgl. G69/93 vom heutigen Tag). Am 24. März 1993 wurde über das Vermögen der Gesellschaft der Anschlußkonkurs eröffnet. Im Hinblick auf diesen Umstand fechten die Antragstell... mehr lesen...
Index: 23 Insolvenzrecht, Exekutionsrecht23/01 Konkursordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / AllgB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandIESGAO §20b, §20c, §20dAO §23 Abs1 Z3 litaKO §25KO §46KO §124 Abs3
Leitsatz: Zulässigkeit von Individualanträgen auf Aufhebung von Teilen
einer Bestimmung der KO betreffs die Einstufung bestimmter
Arbeitnehmerforderungen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. §25 der Konkursordnung in der Fassung der Novelle 1982 lautet: "§25. (1) Ist der Gemeinschuldner Arbeitgeber und ist das Arbeitsverhältnis bereits angetreten worden, so kann es innerhalb eines Monats vom Tag der Konkurseröffnung vom Arbeitnehmer durch vorzeitigen Austritt, wobei die Konkurseröffnung als wichtiger Grund gilt, vom Masseverwalter unter Einhaltung der gesetzlichen, kollektivvertraglichen oder der zulässigerweise vereinbarten kürzeren Kündigung... mehr lesen...
Index: 23 Insolvenzrecht, Exekutionsrecht23/01 Konkursordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzIESGKO §25KO §46AngestelltenG §26AngestelltenG §29ABGB §1162b
Leitsatz: Keine sachliche Rechtfertigung der Versagung des Schadenersatzes für
die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Kündigung
durch den Masseverwalter; keine verfassungskonforme Auslegung des
Fehlens eines Hinweises auf diesen Schadenersatzanspruch in §25 KO
idF des In... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Im vorliegenden Verfahren geht es um die Gewährung von Insolvenz-Ausfallgeld nach dem Insolvenz-EntgeltsicherungsG, BGBl. 324/1977. Nach diesem Gesetz sind Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gesichert (§1 Abs2). Strittig ist die Vorfrage, in welcher Höhe solche Ansprüche bestehen, wenn das Arbeitsverhältnis durch berechtigten Austritt des Arbeitnehmers beendet wurde. 1. Nach §29 AngG behält ua. der Angestellte, an dessen vorzeitigem Austritt den Dienstge... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabAngestelltenG §29KO §25IESG
Rechtssatz: Insolvenz-EntgeltsicherungsG; teilweise Abweisung eines Anspruchs auf Insolvenz-Ausfallgeld; verfassungskonforme Beurteilung der hier allein maßgeblichen Frage der Folgen eines schlichten Austrittes des Arbeitnehmers bei Konkurseröffnung nach §25 KO ... mehr lesen...