Norm: ABGB §802: IESG §1IESG §1a
Rechtssatz: Nur dann, wenn in einem Streitverfahren der bedingt erbserklärte Erbe eine Abweisung der Forderungen eines Arbeitnehmers unter Bezugnahme auf die Haftungsbeschränkung des § 802 ABGB erreichen konnte, insoweit in analoger Anwendung des § 1a IESG, ist eine Absicherung der Arbeitnehmeransprüche nach IESG gegeben. Entscheidungstexte 8 ObS 1/09v E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war im Ergebnis vom 1. 4. 2002 bis 10. 9. 2006 bei einem Taxiunternehmen beschäftigt, dessen Inhaber am 6. 7. 2006 starb. Der Kläger, der in den letzten drei Jahren vor der Beendigung keinen Urlaub konsumiert hatte, erhielt aus Anlass der Beendigung weder eine Abfertigung noch eine Urlaubsersatzleistung. Noch vor der Beendigung erfolgte am 29. 8. 2006 eine Gläubigerkonvokation im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens. Mit Schreiben vom 30. 11. 2006 m... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war in der Zeit vom 1. 8. 2004 bis 7. 6. 2006 als Kochlehrling in einem Gasthaus beschäftigt. Ihm gebührte ab 1. 5. 2006 eine monatliche Lehrlingsentschädigung in Höhe von 525 EUR brutto sowie eine monatliche Dienstkleidungspauschale von 32,75 EUR. Er hat zuletzt für den Monat April 2006 das ihm zustehende Entgelt ausbezahlt erhalten. Das Lehrverhältnis endete am 7. 6. 2006 im beiderseitigen Einvernehmen. Am 26. 6. 2006 verstarb sein Arbeitgeber. Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 1. 10. 1991 bis zu ihrem Austritt am 30. 11. 1997 bei einer GmbH beschäftigt, an welcher sie mit einer Stammeinlage von S 187.500, somit mit 25 % des Stammkapitals, beteiligt war. Geschäftsführer und Mitgesellschafter zu ebenfalls 25 % war ihr Ehemann. Das Dienstverhältnis der Klägerin endete durch Austritt. Mit Beschluss vom 8. 4. 1998 wurde über das Vermögen der GmbH das Konkursverfahren eröffnet. Der Antrag auf Konkurseröffnung wurde vo... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 20. 2. 1984 bis 8. 3. 1996 im Tischlereibetrieb des Helmut W***** als Arbeiter beschäftigt und verdiente zuletzt monatlich S 17.000,-- brutto (14 x jährlich). Das Arbeitsverhältnis endete durch einvernehmliche Auflösung. Mit Urteil des Erstgerichtes vom 23. 4. 1997, AZ 33 Cga 97/96, das dem Klagevertreter am 27. 6. 1997 zugestellt wurde, wurde das Begehren des Klägers auf Bezahlung einer gesetzlichen Abfertigung von S 78.469,52 brutto samt 4, 5 % ... mehr lesen...
Norm: ASGG §49aIESG §1aIESG nF §3 Abs2IESG §3 Abs2 Z2
Rechtssatz: Insolvenz-Ausfallgeld gebührt auch für Zinsen für nach § 1a IESG gesicherte Ansprüche auf Abfertigung in dem in § 3 Abs 2 Z 2 (nunmehr § 3 Abs 2) IESG genannten Ausmaß, wobei sich die Frist nach § 1a Abs 3 Z 3 IESG richtet. Liegt den Zinsen nach § 3 Abs 2 Z 2 (nunmehr § 3 Abs 2) IESG kein originärer Anspruch gegen den Arbeitgeber zugrunde, kommt eine Anwendung des § 49a ASGG nich... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 15. 1. 1986 bis 8. 3. 1996 im Tischlereibetrieb des Helmut W***** als Arbeiter beschäftigt, zuletzt gegen einen 14 x jährlich auszahlbaren Lohn von S 18.000,-- monatlich brutto. Das Dienstverhältnis endete durch einvernehmliche Auflösung. Mit rechtskräftig gewordenem Urteil des Erstgerichts vom 23. 1. 1997, 34 Cga 88/96s, das dem Klagevertreter am 28. 2. 1997 zugestellt wurde, wurde das Begehren des Klägers auf Bezahlung seiner gesetzlichen Abfert... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Soweit dies für das Revisionsverfahren noch von Interesse ist, steht folgender Sachverhalt fest: Der Kläger war beim Rechtsanwalt Dr. I***** vom 1. 4. 1982 bis 4. 4. 1995 angestellt, wobei er zuletzt bei der Gebietskrankenkasse mit einem monatlichen Bruttogehalt von S 20.100,-- gemeldet war. Daneben erhielt er zuletzt S 25.000,-- netto. Am 4. 4. 1995 trat er infolge Nichtbezahlung seiner Bezüge vorzeitig aus. Im Konkursverfahren über das Vermögen des Dr. I... mehr lesen...