Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und es sich nicht um einen Fall handelt, der von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen ist (Art144 Abs2 B-VG). Die vorliegenden Beschwerden rügen die Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Anwendung gesetzwidriger Verordnungen. Die Gesetzmäßigkeit dieser Verordnungen und die Verf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die am 5. August 2005 beim Verfassungsgerichtshof eingegangene Beschwerde wendet sich gegen einen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 12. Juli 2005, der einen Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (als beitragseinhebende Behörde) vom 6. Juli 2005 bestätigt, womit der am selben Tag gestellte Antrag der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (als Arbeitgeber) auf Rückerstattung zu Ungebühr entrichteter Beiträge - Zusc... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art139 Abs6 zweiter SatzB-VG Art140 Abs7 zweiter SatzB-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallIESG §12 Abs6, Abs7 idF BudgetbegleitG 2000, BGBl I 26/2000, und 2001, BGBl I 142/2000
Leitsatz: Abweisung von Beschwerden gegen die Versagung der Rückerstattung zu
Ungebühr entrichteter Beiträge - Zuschläge zum Arbeitgeberanteil des
Arbeitslosenversicherungsbeitrags nach dem IESG; kein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die beim Verfassungsgerichtshof zu B205/04 und B727/04 beschwerdeführenden Gesellschaften haben im Juni 2003 bzw. Februar 2004 bei der Oberösterreichischen bzw. Burgenländischen Gebietskrankenkasse Anträge auf Rückzahlung der seit Mai 1998 bzw. Februar 1999 zu Ungebühr entrichteten Beiträge - Zuschläge zum Arbeitgeberanteil des Arbeitslosenversicherungsbeitrages nach §12 Abs1 Z4 IESG - beantragt und gegen die abweisende Entscheidung Einspruch erhoben, ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs5 / FristsetzungIESG §12 Abs6, Abs7 idF BudgetbegleitG 2000, BGBl I 26/2000. und 2001, BGBl I 142/2000 Ven über die Festsetzung des Zuschlags zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag, BGBl II 366/1997. 386/1998. 511/1999. 410/2000. 452/2001. 454/2002. 560/2003 und 503/2004
Leitsatz: Verstoß der Regelungen des IESG betreffe... mehr lesen...