Rechtssatz: Bei einer Alkomatmessung nach dem Führerscheingesetz sind die Eich- bzw. Verkehrsfehlergrenzen abzuziehen. mehr lesen...
Gemäß § 5 Abs 1 StVO 1960 darf, wer sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befindet, ein Fahrzeug weder lenken noch in Betrieb nehmen. Bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 g/l (0,8 Promille) oder darüber oder bei einem Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4 mg/l oder darüber gilt der Zustand einer Person als von Alkohol beeinträchtigt. Aus der vorliegenden Anzeige ergibt sich ua, daß der Beschuldigte am 26 10 1992 um 03 25 Uhr in Neusiedl/See, Untere Hauptstraße... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Amtshandlung betreffend einen Alkomattest ist mit der positiven Ablegung des Tests und der daraufhin erfolgten Ablehnung einer Blutabnahme als beendet anzusehen. Einem später erfolgten Begehren des Probanden auf Durchführung einer Blutabnahme muß daher seitens der einschreitenden Beamten nicht mehr nachgekommen werden. Schlagworte Alkomattest, Ende der Amtshandlung, späteres Begehren auf Blutabnahme mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde der Beschuldigten vorgeworfen, sie habe am 16.02.1994 um 00.35 Uhr das Kraftfahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen in Innsbruck, Sebastian-Scheel-Straße Nr 25,in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Der Beschuldigten wurde eine Verwaltungsübertretung nach §5 Abs1 StVO zur Last gelegt und wurde über sie eineGeldstrafe in der Höhe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage) verhängt. Gegen dieses Straferkenntnis wurde fri... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Hinweis eines Gendarmeriebeamten, daß eine Blutabnahme erfahrungsgemäß höhere Werte erbringt als der Test mittels Alkomat, ist nicht als Verweigerung hinsichtlich des Verlangens des Beschuldigten nach Durchführung einer Blutabnahme zu werten. Schlagworte Blutabnahme auf Verlangen mehr lesen...