Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 7.Dezember 1920 geborene Gendarmeriebeamte Josef A des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt, weil er vom 17.Februar 1978 bis 8.März 1978 in Spital am Semmering als (Journal-) Beamter des dortigen Gendarmeriepostens seine Befugnis, als Organ des Bundes Amtsgeschäfte vorzunehmen, mit dem Vorsatz, den Staat an seinem konkreten Recht auf Strafverfolgung zu schädigen, dadurch wissentlich mißbr... mehr lesen...
Norm: StVO §5 Abs2 C
Rechtssatz: Für die Entstehung der Berechtigung der Straßenaufsichtsorgane, die Atemluft gewisser Personen auf Alkoholgehalt zu untersuchen, kommt es nicht darauf an, daß diese Personen im Zeitpunkt des Einschreitens der Organe des Fahrzeug gerade lenken. Die Vornahme des Alkoholtestes durch Organe der Straßenaufsicht kann wohl zeitlich nicht unbeschränkt erfolgen, doch ist diese innerhalb von einer Stunde nach dem Unfall n... mehr lesen...
Norm: StVO §5 Abs2 C
Rechtssatz: Der Alkotest kann noch einige Zeit nach Beendigung einer Fahrt abverlangt werden, und zwar auch dann, wenn der Betretene in der Zwischenzeit Alkohol zu sich genommen hat. VfGH vom 28.09.1967, B 223/67; Veröff: ZVR 1968/140 S 259 GlRS VwGH vom 19.10.1972, 959/72; nur: Der Alkotest kann noch einige Zeit nach Beendigung einer Fahrt abverlangt werden. (T1) Veröff: ZVR 1973/211 S 379 GlRS VwGH vom 14.02.1975, 6... mehr lesen...
Am 20. 4. 1968 wurde ein den Österreichischen Bundesbahnen von N und Co zur Beförderung übergebener Kran der Klägerin zwischen den Bahnstationen R und F beschädigt. Es entstand dabei auch an Bahnanlagen Schaden. Die Klägerin verlangt von der Beklagten S 120.372.- samt Anhang mit der Behauptung, es sei ihr durch die Beschädigung des Kranes, die auf ein Verschulden der Bediensteten der Eisenbahn zurückzuführen sei, ein Schaden in dieser Höhe entstanden. Die Baugesellschaft N und Co ha... mehr lesen...
Norm: ABGB §1313a IIaABGB §1313a IIIfEVO §5 Abs2EVO §66 Abs5
Rechtssatz: Der Eisenbahnbedienstete, der dem verpflichteten Absender bei der Verladung behilflich ist, ist nicht Erfüllungsgehilfe der Bahn. Entscheidungstexte 2 Ob 282/70 Entscheidungstext OGH 17.06.1971 2 Ob 282/70 Veröff: EvBl 1971/344 S 661 = ZVR 1972/18 S 25 = SZ 44/94 ... mehr lesen...
Norm: EVO §5 Abs2EVO §66 Abs5
Rechtssatz: Die Eisenbahn haftet für ein Verschulden ihrer Bediensteten, wenn diese es unterlassen, den Absender auf offensichtliche oder von ihnen festgestellte Mängel der Verpackung hinzuweisen. Sie haftet aber nicht schon dann, wenn die Bediensteten bei einer mangelhaften Verladung gefälligkeitshalber mitwirken. Entscheidungstexte 2 Ob 282/70 Entschei... mehr lesen...
Norm: EVO §5 Abs2EVO §66 Abs5
Rechtssatz: Die Bahnbediensteten sind dem Absender gegenüber zur Überprüfung der Ladung nicht verpflichtet. Entscheidungstexte 2 Ob 282/70 Entscheidungstext OGH 17.06.1971 2 Ob 282/70 Veröff: SZ 44/94 = EvBl 1971/341 S 661 = ZVR 1972/18 S 25 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...