Entscheidungen zu § 14 Abs. 8 VO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 1998/1/21 95/16/0228

Gegenstand der drei, vom Verwaltungsgerichtshof wegen ihres persönlichen und sachlichen Zusammenhanges verbundenen Beschwerden ist die Vorschreibung von 32 % Einfuhrumsatzsteuer für einen PKW BMW 7/1, Baujahr 1987, der im Jahr 1987 ins Zollgebiet eingebracht wurde (erstangefochtener Bescheid), und für den die Zollschuld gemäß § 177 Abs. 3 ZollG im Jänner 1988 unbedingt wurde, die Vorschreibung von Zoll und 32 % Einfuhrumsatzsteuer für einen PKW Marke Suzuki, Baujahr 1980, der im Jahr ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.01.1998

RS Vwgh 1998/1/21 95/16/0228

Index: 14/03 Abgabenverwaltungsorganisation32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AVOG 1975 §14 Abs8;AVOGDV 1979 §4 Abs2 litb idF 1989/404;BAO §69;BAO §73; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/16/0230 95/16/0229
Rechtssatz: Wurde aufgrund der Sondernorm des § 14 Abs 8 AVOG örtlich dieselbe Behörde zuständig, die das Finanzstrafverfahren d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.01.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1991/12/19 91/16/0066

Am 15. Februar 1989 langte beim Zollamt Wien folgendes, mit 9. Februar 1989 datiertes Ansuchen der beschwerdeführenden Aktiengesellschaft ein: "Das Zollamt Schwechat hat uns für Jänner 1989 Eingangsabgaben in der Höhe von öS 352,560.618,60 vorgeschrieben. In der Beilage übersenden wir Ihnen die Kopie unseres Antrages an das Finanzamt für Körperschaften auf Überrechnung von öS 336,988.599,19 unseres dort bestehenden Guthabens zur teilweisen Abdeckung unserer Eingangsabgabenverpflichtun... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.12.1991

RS Vwgh 1991/12/19 91/16/0066

Index: 14/03 Abgabenverwaltungsorganisation32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AVOG 1975 §14 Abs8;AVOGDV 1979 §4 Abs3;BAO §212 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0068 91/16/0067
Rechtssatz: Wenn die Zuständigkeit zur Einhebung bestimmter Eingangsabgaben dem Zollamt Wien übertragen wird, bedeutet dies, daß grundsätzlich alle ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1991

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