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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §12 Abs2 idF 1964/204;Rechtssatz
Gegen § 12 Abs 2 StVO verstößt ein Lenker, der nicht in der Richtung weiterfährt, für die er sich eingeordnet hat (Hinweis E 28.1.1983, 82/02/0134). Sofern sich nicht aus Bodenmarkierungen anderes ergibt, darf nur von dem am weitesten rechts befindlichen Fahrstreifen aus nach rechts eingebogen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990020107.X01Im RIS seit
12.06.2001