RS Vwgh 1990/9/26 90/02/0107

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.09.1990
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §12 Abs2 idF 1964/204;
StVO 1960 §12 Abs4;

Rechtssatz

Gegen § 12 Abs 2 StVO verstößt ein Lenker, der nicht in der Richtung weiterfährt, für die er sich eingeordnet hat (Hinweis E 28.1.1983, 82/02/0134). Sofern sich nicht aus Bodenmarkierungen anderes ergibt, darf nur von dem am weitesten rechts befindlichen Fahrstreifen aus nach rechts eingebogen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020107.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten