Rechtssatz: § 76 Tierseuchengesetz - TSG, RGBl Nr. 177/1909, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl I 54/2007 normiert, dass gegen Bescheide der Bezirksverwaltungsbehörde Berufung an den unabhängigen Verwaltungssenat des Landes erhoben werden kann. Gemäß § 66 Abs.1 AVG hat die Berufungsbehörde notwendige Ergänzungen des Ermittlungsverfahrens durch eine im Instanzenzug untergeordnete Behörde durchführen zu lassen oder selbst vorzunehmen. Gemäß Abs.4 leg.cit. hat die Berufungsbehörde, ... mehr lesen...
Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er sei Verantwortlicher der Firma G mit dem Sitz in R Nr. 54 und gemäß § 9 VStG verantwortlich für die Einhaltung des Tiertransportgesetzes Straße. Ein Tiertransport-LKW, KU-4ECK, der Firma G, R 54, sei am 17.11.1997 um 11.45 Uhr am Gelände des Fleckviehzuchtverbandes F unbeladen und ungereinigt eingelangt. Der Fahrer hätte angegeben, daß er in Tirol Rinder befördert hätte und keine Möglichkeit ... mehr lesen...
Rechtssatz: Normadressat hinsichtlich der Mitführungspflicht des Kontrollbuches bei Fahrten nach § 11 Tierseuchengesetz-Durchführungsverordnung ist eindeutig der Transportführer, also der Fahrer. Auch wenn im
Spruch: angegeben ist, daß der Fahrer auf Verlangen das Kontrollbuch nicht ausgefolgt hat und sich aus dem Akt ergibt, daß der Berufungswerber selbst der Fahrer war, hätte dem Berufungswerber diese Tat im Sinne des § 44a Z 1 VStG als "Transportführer" und nicht als "Verantwortlicher de... mehr lesen...