Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. Jänner 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma B-GmbH und daher als gemäß § 9 VStG verantwortliches, zur Vertretung nach Außen berufenes Organ der Firma B-GmbH & Co KG zu verantworten, dass diese Firma als Indirekteinleiter seit 12. Juli 1999 ohne Zustimmung des Kanalisationsunternehmens -... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. Jänner 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma B-GmbH und daher als gemäß § 9 VStG verantwortliches, zur Vertretung nach Außen berufenes Organ der Firma B-GmbH & Co KG zu verantworten, dass diese Firma als Indirekteinleiter seit 1. April 2003 ohne Zustimmung des Kanalisationsunternehmens -... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: IEV 1998 §5 Abs1;IEV 1998 §5;IEV 1998 §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/07/0031 E 23. Jänner 2008 RS 6 Stammrechtssatz Ganz deutlich ist der IEV 1998 zu entnehmen, dass sie vom Weiterbestand von Zustimmungserklärungen ausgeht, die für bestehende Indirekteinleitungen vorhanden sind. Die IEV 1998 unterscheidet zwischen der erstmaligen Ausübung einer Indirekteinleitung (§... mehr lesen...
Rechtssatz: Ganz deutlich ist der IEV 1998 zu entnehmen, dass sie vom Weiterbestand von Zustimmungserklärungen ausgeht, die für bestehende Indirekteinleitungen vorhanden sind. Die IEV 1998 unterscheidet zwischen der erstmaligen Ausübung einer Indirekteinleitung (§ 5) und bestehenden Indirekteinleitungen (§ 7). Für erstere erlegt sie dem Indirekteinleiter eine Mitteilungspflicht auf und weist darauf hin, dass die Einleitung nicht ohne die Zustimmung des Kanalisationsunternehmens erfolgen da... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 30. Jänner 2003 wurde der Beschwerdeführer verpflichtet, von der ihm im Wintersemester 2000/01 ausbezahlten Studienbeihilfe EUR 180,-- sowie die ihm im Sommersemester 2001 ausbezahlte Studienbeihilfe in der Höhe von EUR 1.636,59, somit insgesamt EUR 1.816,59 zurückzuzahlen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer habe im Wintersemester 2000/01 das St... mehr lesen...
Index: 72/02 Studienrecht allgemein72/13 Studienförderung72/14 Hochschülerschaft
Norm: HSG 1998 §29 Abs2 idF 2001/I/018;HSG 1998 §29 Abs4 idF 2001/I/018;StudFG 1992 §49 Abs1;StudFG 1992 §51 Abs1 Z3;StudFG 1992 §51 Abs1 Z6;UniStEV 1997 §5 Abs1;UniStEV 1997 §5 Abs2;UniStG 1997 §52 Abs2 idF 1999/I/038;
Rechtssatz: Bei der Meldung der Fortsetzung des Studiums gemäß § 5 Abs. 1 Universitäts-Studienevidenzverordnung 1997... mehr lesen...