Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, laut Feststellung eines beeideten Aufsichtsorganes am 03.05.2004 in der Zeit von 09.29 Uhr bis 09.46 Uhr das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in G vor dem Haus G ohne Automatenparkschein geparkt zu haben obwohl er dazu verpflichtet gewesen wäre, die Parkgebühr bei Beginn des Parkens des Kraftfahrzeuges mit einem ordnungsgemäß gel... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 2a Abs 1 der Grazer ParkgebV wird seit 01.05.2004 von Inhabern einer Ausnahmebewilligung gemäß § 45 Abs 4 StVO eine pauschale Parkgebühr für das Bewohnerparken eingehoben. Darunter versteht man das zeitlich uneingeschränkte Parken im jeweils gemäß § 43 Abs 2a StVO zum Parken von Kraftfahrzeugen verordneten Gebiet. Diese Bestimmung befreit den Bewilligungsinhaber nach Entrichtung der pauschalen Parkgebühr von der Verpflichtung gemäß § 2 Stmk ParkgebG und § 2 der Grazer P... mehr lesen...