Die Bezirkshauptmannschaft Liezen - Politische Expositur Gröbming (die belangte Behörde) bestrafte laut dem angeführten Straferkenntnis den nunmehrigen Berufungswerber nach § 30 KJBG mit Geldstrafe von S 5.000,-- (Ersatzarrest 6 Tage) und warf ihm die Verletzung des § 17 Abs 1 i.V.m. § 17 Abs 2 KJBG vor, da er als Arbeitgeber die Jugendliche Ilona K B, geb. am 19.5.1978, am 2.2., 3.2., 6.2. und 17.2.1996 im Barbetrieb "Die G" in Sch als Tänzerin beschäftigt habe, obwohl Jugendliche über 16... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Anwendung des KJBG ist es unerheblich, ob es sich beim Jugendlichen um einen In- oder Ausländer handelt. So unterliegt dem KJBG auf Grund des Territorialprinzips jede Beschäftigung von Jugendlichen im Rahmen eines Arbeits-, Lehr- oder sonstigen Ausbildungsverhältnisses im Inland. Schlagworte Jugendlicher Geltungsbereich Ausländer mehr lesen...
Rechtssatz: § 3 Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz geht davon aus, daß die Verwendung von Lehrlingen in erster Linie zum Zwecke der Ausbildung dient und will verhindern, daß diese Ausbildung von der kurz vor Beendigung der Lehrzeit sich allenfalls ergebene Möglichkeit durchkreuzt wird, den 18jährigen auf gefährlichere Art zu verwenden als die übrigen Lehrlinge. Schon die starre Altersgrenze von 18 Jahren ist angesichts des Umstandes, daß die Schutzbedürftigkeit nicht schlagartig ... mehr lesen...