RS UVS Steiermark 1996/12/05 30.12-96/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.12.1996
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Rechtssatz

Für die Anwendung des KJBG ist es unerheblich, ob es sich beim Jugendlichen um einen In- oder Ausländer handelt. So unterliegt dem KJBG auf Grund des Territorialprinzips jede Beschäftigung von Jugendlichen im Rahmen eines Arbeits-, Lehr- oder sonstigen Ausbildungsverhältnisses im Inland.

Schlagworte
Jugendlicher Geltungsbereich Ausländer
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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