Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldbach vom 14.11.1991, GZ.: 15.1 Bi 30/4 - 91, wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe in seiner Eigenschaft als gemäß § 9 VStG bestellter, verantwortlicher Beauftragter der Firma B WarenhandelsAG im Betrieb in der Sch-straße 2 in F nicht dafür gesorgt, daß 1.) das im Betrieb zu führende Verzeichnis jugendlicher Lehrlinge keine Aufzeichnungen über die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden enthalten habe. So sei am 15.4.1991 das Arbei... mehr lesen...
Rechtssatz: Es liegt keine Beschäftigung eines Jugendlichen nach § 17 Abs 1 KJBG bei seiner Teilnahme an einer über 20 Uhr hinausgehenden Kassenbesprechung vor, wenn die Teilnahme freiwillig erfolgte, jederzeit hätte beendet werden können und dienstlich mangels Einsetzung des Lehrlings im Kassenbereich nicht notwendig war. mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 3.9.1992, Zl 3- -92, wurde über Herrn H S in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber des Betriebes Hotel- Restaurant in **** St******** am S********, N******* 70, Geldstrafen in der Höhe von insgesamt S 51.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe insgesamt 51 Tage) verhängt. Angelastet wurde ihm, dafür verantwortlich zu sein, daß in insgesamt 17 Fällen bei den im Spruch: der Strafbehörde erster Instanz namentlich angeführten jugendlichen Arbeitneh... mehr lesen...