Entscheidungen zu § 328 Abs. 5 BVergG 2006

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Bvwg Beschluss 2018/5/25 W131 2196151-1

Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin (= ASt), eine dreigliedrige Bietergemeinschaft, brachte am 23.05.2018 einen Nachprüfungsantrag gegen die Zuschlagsentscheidung zu Gunsten einer Konkurrentin in dem im
Spruch: ersichtlichen Vergabeverfahren ein. Zur Absicherung des Nachprüfungsantrags wurde eine erlassene einstweilige Verfügung (eV) beantragt. Der verfahrenseinleitende Schriftsatz der ASt enthält alle gesetzlich geforderten Form- und Inhaltserfordernisse gemäß ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 25.05.2018

TE Bvwg Beschluss 2018/1/26 W267 2183587-1

Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 19.01.2018, beim Bundesverwaltungsgericht (in der Folge auch kurz: BVwG) am selben Tage eingelangt, begehrte die gefährdete Partei XXXX (in der Folge auch: Antragstellerin) die Nichtigerklärung der Entscheidung der Gegnerin der gefährdeten Partei Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (in der Folge auch: ASFINAG oder Auftraggeberin) vom 09.01.2018, der XXXX (in der Folge auch: präsumtive Zuschlagsempfänger... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 26.01.2018

TE Bvwg Beschluss 2018/1/11 W131 2181786-1

Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte am 04.01.2018 einen Nachprüfungsantrag gegen eine Ausscheidensentscheidung in dem im Entscheidungskopf ersichtlichen Vergabeverfahren ein. Inhaltlich handelt der gegenständliche Vergaberechtsstreit darum, inwieweit die unstrittige Insolvenz eines Subunternehmers zum Ausscheiden der ASt zu führen hat. Zur Absicherung des Nachprüfungsantrags wurde eine einstweilige Verfügung (= eV) beantragt. Die GKK nahm anwaltlich vertreten... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 11.01.2018

TE Bvwg Beschluss 2017/10/19 W131 2173580-1

Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin brachte am 16.10.2017 einen Nachprüfungsantrag gegen die Widerrufsentscheidung in dem im
Spruch: ersichtlichen Vergabeverfahren betreffend einen Bauauftrag im Oberschwellenbereich ein. Zur Absicherung des Nachprüfungsantrags wurde eine erlassene einstweilige Verfügung (eV) beantragt. Der verfahrenseinleitende Schriftsatz der ASt enthält unstrittig alle gesetzlich geforderten Form- und Inhaltserfordernisse gemäß BVergG und wurd... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 19.10.2017

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