IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Auprich, den Richter Dr. Hanel und die Richterin Mag. Schnabl gemäß § 5 ff Steiermärkisches Vergaberechtsschutzgesetz – StVergRG, betreffend das Vergabeverfahren „BA XX XX Kaskadenwehre und maschinelle Ausrüstung, Stahlwasserbau“, durchgeführt von der B G, aa, D-Platz, G, vertreten durch M & N, Rechtsanwälte GmbH in G, H, über die Anträge der C Technik GmbH & Co KG, Straße, D... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.03.2018 Index: 97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2006 §129 Abs1 Z3BVergG §1349 Abs2 Z2
Rechtssatz: Wird der Antrag einer ausgeschiedenen Bieterin auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung nach § 129 Abs 1 Z 3 BVergG 2006 (BVergG) abgewiesen, ist ihr in Einem gestellter Antrag, auch die Widerrufsentscheidung des Auftraggebers nach § 139 Abs 2... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Schnabl und die Richter Mag. Schlossar-Schiretz und Dr. Auprich im Nachprüfungsverfahren betreffend das Vergabeverfahren „Lieferung und Montage eines Abgasanalysesystems für den Allrad-Scheitelrollenprüfstand und Lieferung eines portablen Emissionsmesssystems (PEMS)“ durch die F GmbH, Pstraße, G, vertreten durch M & W Partnerschaft von Rechtsanwälten GmbH, Ngasse, G, über die Ant... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 26.07.2017 Index: 97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2006 §129 Abs1 Z7BVergG §139 Abs1 Z4LVergRG Stmk 2012 §10 Abs1
Rechtssatz: Zwar war das Angebot einer Bieterin, die im offenen Verfahren einen Nachprüfungsantrag gegen die Zuschlagsentscheidung einbrachte, mit Ausscheidensgründen nach § 129 Abs 1 Z 7 BVergG 2006 behaftet, weil es nicht allen Muss-Krit... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 26.07.2017 Index: 97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2006 §129 Abs1 Z7BVergG §139 Abs1 Z4LVergRG Stmk 2012 §10 Abs1
Rechtssatz: Der im Nachprüfungsantrag behauptete Ausscheidensgrund der präsumtiven Bestbieterin konnte vom Verwaltungsgericht nicht abschließend beurteilt werden, da sich die Auftraggeberin bei der Angebotsprüfung damit nicht auseinanderge... mehr lesen...