Entscheidungen zu § 7 Abs. 8 AuslBG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Beschluss 2005/3/14 AW 2004/09/0054

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung der Antragstellerin gegen den Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice vom 1. Juli 2004, mit welchem die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für einen namentlich genannten iranischen Staatsangehörigen gemäß § 4 Abs. 6 Z. 2 bis 6 AuslBG abgewiesen worden war, keine Folge gegeben und der erstinstanzlichen Bescheid aus den dort genannten Erwägungen bestätigt, obwohl der Antrag auf Verlängerung einer berei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 14.03.2005

RS Vwgh 2005/3/14 AW 2004/09/0054

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z2;AuslBG §7 Abs7;AuslBG §7 Abs8;VwGG §30 Abs2;VwGG §42 Abs3;VwGG §63 Abs1;
Rechtssatz: Stattgebung - Abweisung eines Antrages auf Verlängerung der Beschäftigungsbewilligung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid, mit welchem die Erteilung einer Beschä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.03.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2002/3/20 99/09/0142

Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. März 1999 wurde der am 20. April 1998 gestellte Antrag des Beschwerdeführers, ihm eine Arbeitserlaubnis nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) auszustellen, gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 14a Abs. 1 AuslBG abgewiesen. Zur Begründung: ihrer Entscheidung führte die belangte Behörde nach Darlegung des Verfahrensverlaufes und der maßgebenden Rechts... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.03.2002

RS Vwgh 2002/3/20 99/09/0142

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14a;AuslBG §15;AuslBG §16 Abs1;AuslBG §16 Abs2;AuslBG §7 Abs8;VwRallg;
Rechtssatz: Die rechtsgestaltende Wirkung des Befreiungsscheines liegt darin, dass der Ausländer zur Aufnahme einer Beschäftigung berechtigt ist. Dem mit rechtskräftigen Bescheid erfolgten Widerruf des Befreiungsscheines kommt zwar keine rü... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.03.2002

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