I. Klage, Sachverhalt und Vorverfahren 1. Gestützt auf Art137 B-VG begehrt die Klägerin, den Bund schuldig zu erkennen, den Betrag von € 667.206,16 samt 4 % Zinsen seit 10. August 2020 sowie die Kosten dieses Rechtsstreites binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen. 2. In der Klage wird folgender Sachverhalt vorgebracht: 2.1. Nach einem Schaden sei die klagende Partei als Generalunternehmerin von einer näher bezeichneten AG beauftragt worden, die beschädigte Anlage wiederherzustelle... mehr lesen...
Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: B-VG Art137 / KlageAuslBGAVRÄGAÜGVfGG §7 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung einer Staatshaftungsklage auf Grund unionsrechtswidriger Rechtsprechung des VwGH durch Straferkenntnisse einer Bezirkshauptmannschaft sowie durch Fehlberatung des AMS mangels Zuständigkeit des VfGH; Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Ansprüche aus der Amtshaftung auf Grund verwaltungsbehördlichen Handelns ... mehr lesen...
I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 B-VG gestützten Antrag begehrt der Vorsitzende eines Senates des Bundesverwaltungsgerichtes "§12a Z2 sowie die Anlage B 'Zulassungskriterien für Fachkräfte in Mangelberufen gemäß §12a' des Bundesgesetzes vom 20. März 1975, mit dem die Beschäftigung von Ausländern geregelt wird (Ausländerbeschäftigungsgesetz – AuslBG), BGBl 218/1975 idF des Bundesgesetzes, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Beim unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich behängen Verfahren über die Berufungen 1. des F G gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 19. Februar 1992, Z SV96 - 98 - 1991, 2. des Mag. P E B gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 13. April 1992, Z SV96 - 97 - 1991, 3. des F F gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Urfahr - Umgebung vom 16. März 1992, Z Ge96/332/19... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandEMRK österr Vorbehalt zu Art5EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienAuslBGAuslBG §28aVStG §51d
Leitsatz: Unzulässigkeit der Einbeziehung der Verweisung auf die
Verwaltungsvorschriften bei der Regelung der Parteistellung im
Verwaltungsstrafrecht in das Gesetzesprüfungsverfahren zur Prüfung
der Einräumung der Parteistellung an das Landesar... mehr lesen...