Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 13. August 1997 wurde dem Beschwerdeführer auf Grund eines Antrages des Arbeitsinspektorates gemäß § 30 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) die Beschäftigung von Ausländern für die Dauer von drei Monaten (beginnend mit 1. September 1997 bis 30. November 1997, 24.00 Uhr) untersagt. Gegen diesen - vom Beschwerdeführer unbekämpft gelassenen - Bescheid erhob das Arbeitsinspektorat Berufung wegen der "kurzen Dauer" der ausg... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §30 Abs1 idF 1994/314;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Die konkrete Dauer einer Untersagung der Beschäftigung von Ausländern gemäß § 30 Abs 1 AuslBG stellt im Einzelfall eine Ermessensentscheidung dar (hier: Ausführliche
Begründung: zur Ermessensübung im Erk). Schlagworte Ermessen ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §30 Abs1 idF 1994/314;AuslBG §30a;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Bei Erfüllung der im § 30 Abs 1 AuslBG idF BGBl 1994/314 normierten Tatbestandsvoraussetzungen ist der Arbeitgeber nicht davor geschützt, dass die wegen seiner qualifizierten Übertretungen des AuslBG über ihn zeitlich begrenzt ausgesprochene ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §30 Abs1 idF 1994/314;AVG §66 Abs4;VwGG §34 Abs1;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Vor dem Hintergrund der vom Arbeitgeber unterlassenen Bekämpfung des erstbehördlichen Untersagungsbescheides (mit einem Zeitraum der Untersagung von drei Monaten) nach § 30 AuslBG ist seine Beschwerde an den Verwa... mehr lesen...