RS Vwgh 1999/7/7 97/09/0316

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Veröffentlicht am 07.07.1999
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §30 Abs1 idF 1994/314;
AuslBG §30a;
B-VG Art130 Abs2;

Rechtssatz

Bei Erfüllung der im § 30 Abs 1 AuslBG idF BGBl 1994/314 normierten Tatbestandsvoraussetzungen ist der Arbeitgeber nicht davor geschützt, dass die wegen seiner qualifizierten Übertretungen des AuslBG über ihn zeitlich begrenzt ausgesprochene administrative Maßnahme der Untersagung der Beschäftigung von Ausländern allenfalls ihn bzw seinen Betrieb in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht oder nachhaltig beeinträchtigt.

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997090316.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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