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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AuslBG §30 Abs1 idF 1994/314;Rechtssatz
Bei Erfüllung der im § 30 Abs 1 AuslBG idF BGBl 1994/314 normierten Tatbestandsvoraussetzungen ist der Arbeitgeber nicht davor geschützt, dass die wegen seiner qualifizierten Übertretungen des AuslBG über ihn zeitlich begrenzt ausgesprochene administrative Maßnahme der Untersagung der Beschäftigung von Ausländern allenfalls ihn bzw seinen Betrieb in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht oder nachhaltig beeinträchtigt.
Schlagworte
ErmessenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997090316.X03Im RIS seit
20.11.2000