Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 litbAuslBG §28 Abs1 lita
Rechtssatz: §28 Abs1 lita des AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, in der Stammfassung war verfassungswidrig. §28 Abs1 Z1 litb des AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, idF der Novelle BGBl. Nr. 231/1988, war verfassungswidrig. Hinweis auf G294/91, E v 13.12.91. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art140 Abs1 / PrüfungsmaßstabAuslBG §28 Abs1 Z1 lita
Leitsatz: Verfassungswidrigkeit der Verwaltungsstrafbestimmung betreffend
Beschäftigung von Ausländern ohne Bewilligung in der Fassung der
Novelle BGBl. 450/1990
Rechtssatz: §28 Abs1 Z1 lita des AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, idF der Novelle BGBl. Nr. 450/1990, war bis zum Ablauf des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Mit dem beim Verfassungsgerichtshof zu B1037/90 angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 26. Juni 1990 wird ein Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz bestätigt, welches den Beschwerdeführer wegen Übertretung des §28 Abs1 Z1 lita Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. 218/1975 (AuslBG), mit einer Geldstrafe von 20.000 S (Ersatzfreiheitsstrafe 35 Tage) samt Verfahrenskosten belegt, weil er vom 7. August bis mindestens 11. Sept... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Mit dem beim Verfassungsgerichtshof zu B1037/90 angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 26. Juni 1990 wird ein Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz bestätigt, welches den Beschwerdeführer wegen Übertretung des §28 Abs1 Z1 lita Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. 218/1975 (AuslBG), mit einer Geldstrafe von 20.000 S (Ersatzfreiheitsstrafe 35 Tage) samt Verfahrenskosten belegt, weil er vom 7. August bis mindestens 11. Sept... mehr lesen...
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Norm: MRK österr Vorbehalt zu Art5MRK Art6 Abs1 / StrafrechtAuslBG §28 Abs1 Z1 lita
Leitsatz: Verfassungswidrigkeit der Verwaltungsstrafbestimmung betreffend
Beschäftigung von Ausländern ohne Bewilligung wegen mangelnder
Gewährleistung eines Verfahrens vor einem unabhängigen Tribunal
Rechtssatz: §28 Abs1 Z1 lita des AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, ... mehr lesen...
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Norm: MRK österr Vorbehalt zu Art5MRK Art6 Abs1 / StrafrechtAuslBG §28 Abs1 Z1 lita
Leitsatz: Verfassungswidrigkeit der Verwaltungsstrafbestimmung betreffend
Beschäftigung von Ausländern ohne Bewilligung wegen mangelnder
Gewährleistung eines Verfahrens vor einem unabhängigen Tribunal
Rechtssatz: §28 Abs1 Z1 lita des AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, ... mehr lesen...