Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung vom 8. Mai 2000 wurde der Mitbeteiligte gemäß §§ 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a, 28 Abs. 5 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz mit einer Geldstrafe in Höhe von S 15.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von 4 Tage) bestraft, weil er es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma A Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in L, und somit als das gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ zu verantwor... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs2;AuslBG §28 Abs5;AuslBG §3 Abs1;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §9;
Rechtssatz: Für die Tauglichkeit einer Verfolgungshandlung ist es nicht erforderlich, dem Beschuldigten vorzuwerfen, die Tat als zur Vertretung einer bereits spezifizierten juristischen Person nach außen Berufener im... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 5. August 1999 wurde der Beschwerdeführer der Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der R-Fachspedition Gesellschaft mbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin den slowakischen S... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs2 impl;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs5;AuslBG §29;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z4;VStG §19;
Rechtssatz: Die "Nichtanmeldung zur Sozialversicherung" ist bei einer Bestrafung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a AuslBG nicht als Erschwerungsgrund zu werten. Das Fehlen ei... mehr lesen...