Begründung: I. Der Unabhängige Verwaltungssenat Salzburg stellt aus Anlaß von bei ihm anhängigen Berufungen gegen Straferkenntnisse, mit denen der Beschuldigte wegen Übertretungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes bestraft wurde, den Antrag, §2 Abs4 zweiter und dritter Satz des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. 218/1975, idF BGBl. 502/1993 und BGBl. 314/1994 als verfassungswidrig aufzuheben, in eventu die Wortfolge "die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice stellt... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art140 Abs1 / AllgAuslBG §2 Abs4
Leitsatz: Zurückweisung des Antrags des UVS Salzburg auf Aufhebung von
Bestimmungen des AuslBG wegen entschiedener Sache
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof hat über bestimmt umschriebene Bedenken ob der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes nur ein einziges Mal zu entschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. 218/1975, regelt die Beschäftigung von Ausländern im Bundesgebiet. §2 Abs2 umschreibt den Begriff der Beschäftigung durch eine Aufzählung der darunter fallenden (Rechts-)Verhältnisse (Arbeitsverhältnis, gewisse arbeitnehmerähnliche Verhältnisse und die Überlassung von Arbeitskräften). Sodann bestimmt Abs4 in der Fassung der Beschäftigungssicherungsnovelle 1993, BGBl. 502/1993, folgendes: "(4) Für die Beurteilung, ob ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art10 Abs1 Z11B-VG Art12 Abs1 Z6B-VG Art18 Abs1B-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art140 Abs1 / AllgStGG Art5EMRK Art6 Abs2AuslBG §2 Abs4AVG §8BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1
Leitsatz: Kein Verstoß einer Regelung des AuslBG zur Verhinderung der Umgehung
dieses Gesetzes durch Vortäuschen von Gesellschaftsverhältnissen
gegen den Gleic... mehr lesen...