Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei vom 18. 12. 1997 bis 5. 2. 1998 als Küchenhilfe beschäftigt. Mit der vorliegenden Klage begehrte er die Zahlung von S 17.628,68 brutto sA, bestehend aus Kündigungsentschädigung einschließlich Überstundenpauschale (S 8.141,46), anteiligen Sonderzahlungen für die Zeit vom 18. 12. 1997 bis 5. 2. 1998 (S 4.011,83), Urlaubsabfindung für 64 Kalendertage (S 3.915,39) und Feiertagszuschlägen für den 25., 26. 12. und 1. 1. (S ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der geltend gemachte Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Es trifft zwar zu, daß die Beklagte einerseits eingewendet hat, das mit dem Kläger eingegangene Probearbeitsverhältnis sei wegen Nichteignung des Klägers aufgelöst worden (Seiten 23, 31 und 39 des Aktes), und in der Folge auch behauptet hat, daß das Arbeitsarbeitsverhältnis mit dem Kläger aufgelöst worden sei, da dieser die zugesagte Leistung nicht erbracht habe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, mit dem die Revisionswerberin lediglich in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft, liegt nicht vor (§ 510 Abs.3 ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die entscheidende Frage, ob dem Kläger die geltend gemachten Ersatzansprüche zustehen, richtig gelöst. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist türkischer Staatsangehöriger. Er war seit 28. Juni 1983 bei der Beklagten als Steinmetz beschäftigt und befand sich ab Mitte März bis 15. Dezember 1987 im Krankenstand. Da die Beklagte keine Verlängerung beantragte, lief seine Beschäftigungsbewilligung mit 8. November 1987 aus. Als der Kläger am 16. Dezember 1987 wieder bei der Beklagten erschien, wurde ihm mitgeteilt, daß seine Beschäftigungsbewilligung abgelaufen und er bereits von der Sozialv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs.3 ZPO). Was die rechtliche Beurteilung betrifft, ist auf die zutreffende
Begründung: des Berufungsurteils zu verweisen (§ 48 ASGG), wobei allerdings zu bemerken ist, daß der auf Seite 33 des Urteils zitierten Entscheidung SZ 15/150 für die hier relevanten Fragen nichts zu entnehmen ist. Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers noch folgendes zu ent... mehr lesen...
Mit Spielervertrag vom 10. September 1976 wurde der Kläger - ein nunmehr 35jähriger kanadischer Eishockeyspieler - vom beklagten Sportverein für die Saison 1976/77 engagiert. Dabei wurden eine Gage von 12 000 can. Dollar brutto, zahlbar in fünf gleichen Monatsraten jeweils zu Beginn der Monate Oktober 1976 bis Feber 1977, sowie verschiedene Nebenleistungen - nämlich eine Prämie für das Erreichen der Play-off-Runde, ein Wohnungsgeld, die Zahlung der Flugreise von Kanada nach Österreich... mehr lesen...
Norm: ABGB §878ABGB §1157ABGB §1295 IIf3AuslBG §19AuslBG §29
Rechtssatz: Der Arbeitgeber ist nach dem AuslBG allein verpflichtet, die notwendige Beschäftigungsbewilligung zu erlangen und damit die rechtlichen Voraussetzungen für das Zustandekommen eines gültigen Arbeitsvertrages zu schaffen. Hat er diese Verpflichtung im Einzelfall schuldhaft verletzt und nicht alles Notwendige vorgekehrt, um die Nichtigkeit des Arbeitsvertrages zu vermeiden, d... mehr lesen...