Norm
ABGB §878Rechtssatz
Der Arbeitgeber ist nach dem AuslBG allein verpflichtet, die notwendige Beschäftigungsbewilligung zu erlangen und damit die rechtlichen Voraussetzungen für das Zustandekommen eines gültigen Arbeitsvertrages zu schaffen. Hat er diese Verpflichtung im Einzelfall schuldhaft verletzt und nicht alles Notwendige vorgekehrt, um die Nichtigkeit des Arbeitsvertrages zu vermeiden, dann wird er dem ausländischen Arbeitnehmer gegenüber nach allgemeinen Grundsätzen schadenersatzpflichtig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0018199Dokumentnummer
JJR_19771018_OGH0002_0040OB00095_7700000_006