Entscheidungsgründe: I. Anlassverfahren, Anträge des Verwaltungsgerichtshofes, Prüfungsbeschluss und Vorverfahren 1. Mit den zu V67/2013 und V30/2014 protokollierten, auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützten Anträgen begehrt der Verwaltungsgerichtshof, wegen Gesetzwidrigkeit aufzuheben: "1. die Worte und Zeichen 'welche die Gastfamilie zwei Wochen vor Beginn der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice angezeigt und für die das Arbeitsmarktservice eine Anzei... mehr lesen...
Index: 62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsumfangB-VG Art18 Abs1, Abs2AuslBG §1 Abs4AusländerbeschäftigungsV §1 Z10
Leitsatz: Keine Gesetzwidrigkeit der Bestimmungen über eine Anzeigebestätigung für Au-pair-Kräfte in der AusländerbeschäftigungsV; Regelungen von der gesetzlichen Ermächtigung zur Festlegung von Ausnahmen für die in Au-pair-Verhältnissen beschäftigten Personen vom Geltungsbereich des AuslBG gedeckt ... mehr lesen...