Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Lukas Stärker und Dr. Vera Moczarski als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Jelena J*****, vertreten durch Dr. Walter Silbermay... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen dem Kläger (im Vertrag als „VB" = Vertriebsbeauftragter bezeichnet) und der Beklagten (im Vertrag als „Unternehmer" bezeichnet), die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, kam es am 12. 6. 2003 zum Abschluss eines „Anstellungsvertrages für Vertriebsbeauftragte in Österreich", der unter anderem wie folgt lautet: „... § 12 Paragraph 12, Verfallsfristen/Verjährung/Verwirkung 1.) Erhält der VB seine monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung und wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1. 12. 2002 als angestellter Außendienstmitarbeiter bei der beklagten Partei beschäftigt, deren Hauptverwaltung und Sitz in Deutschland liegt. Der Kläger ist mit dem Verkauf von Dachbaustoffen betraut und ausschließlich in Österreich tätig. Der zwischen den Streitteilen geschlossene Dienstvertrag hält in seinem Punkt 11 unter dem Titel "Reisekostenregelung" fest: "Die Erstattung von Reisekosten im Falle von Dienstreisen richtet sich nach de... mehr lesen...
Norm: AVRAG §7
Rechtssatz: Da Arbeitgeber, die keine Niederlassung in Österreich haben, den österreichischen Kollektivverträgen nicht unterworfen sind, wäre ohne Regelung des § 7 AVRAG bei einer ständigen Beschäftigung in Österreich zwar die Anwendung österreichischer Arbeitsbedingungen, die auf Gesetz beruhen, gesichert, nicht jedoch die kollektivvertraglichen Regelungen. Um die Gefahr eines Sozialdumpings hintanzuhalten, wird daher ein zwinge... mehr lesen...
Begründung: Bereits seit den Zwanzigerjahren betrieben die Rechtsvorgängerinnen der Beklagten am Unternehmenssitz in Wien die Röstung, Weiterverarbeitung und Verpackung von Kaffee sowie die Verpackung von Hülsen- und Trockenfrüchten. Bis Anfang der Neunzigerjahre waren die Rechtsvorgängerinnen der Beklagten Teil einer Handelsgenossenschaft. Im Jahr 1990 wurde die Rechtsvorgängerin der Beklagten in der Form einer GesmbH rechtlich selbständig, wobei die Handelsgenossenschaft ihr einz... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist gelernter Elektromechaniker, hat über 30 Jahre Berufserfahrung und Kenntnisse, die weit über den Lehrabschluss hinausgehen. Er war bei der beklagten Leiharbeitsfirma, die in Wien eine Niederlassung hat, seit 21. 7. 1997 nach der Vereinbarung als "Elektriker-Facharbeiter" beschäftigt und mit Ausnahme weniger Tage immer in Industriebetrieben eingesetzt. Dabei hatte er im Wesentlichen selbstbestimmt und eigenverantwortlich elektrische Aggregate einzubauen, an... mehr lesen...
Norm: AVRAG §7AÜG §10 Abs1EG-RL 96/71/EG - Entsenderichtlinie 396L0071 Art1 Abs3 litcEG-RL 96/71/EG - Entsenderichtlinie 396L0071 Art3
Rechtssatz: § 7b AVRAG verstößt nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit. Entscheidungstexte 8 ObA 50/02i Entscheidungstext OGH 28.03.2002 8 ObA 50/02i European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zutreffend ist, reicht es aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Da die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zutreffend ist, reicht es aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Ergänzend ist lediglich auszuführen, dass sich die Kollektivvertragszugehörigkeit von Arbeitnehmern ausschließlich auf die bindende Zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der geltend gemachte Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Der geltend gemachte Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Im übrigen ist die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend, weshalb es genügt, hierauf zu verweisen (§ 48 ASGG). Im übrigen ist die
Begründung: des Berufungsgeri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wurde geprüft; er ist nicht gegeben (§ 510 Abs 3 ZPO). Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wurde geprüft; er ist nicht gegeben (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, hierauf zu verweisen (§ 48 ASGG). Der Oberste Gerichtshof hat in einem vergleichbaren Fall ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §8 Z1ArbVG §12 Abs1AVRAG §7GewO §2 Abs13HKG §68
Rechtssatz: Auch durch die Bestimmungen des § 2 Abs 13 GewO und § 7 AVRAG wird für die Arbeitgeberseite keine Außenseiterwirkung im Sinne des § 12 Abs 1 ArbVG begründet. Zur Klärung der Frage, ob für Arbeitnehmer eines Unternehmens der Kollektivvertrag für Angestellte der Industrie oder des Gewerbes anzuwenden ist, ist ausschließlich auf die die Gerichte bindende Zuordnung durch die Ka... mehr lesen...