Norm: AVRAG §3 Abs4
Rechtssatz: Es besteht kein allgemeines Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses. Doch ist der Widerspruch bei Vorliegen der gesetzlich geregelten sowie bei gleichgewichtigen Gründen möglich, auf die der Gesetzgeber offenkundig nicht Bedacht genommen hat. Im Einzelfall kann sich ein Widerspruchsrecht überdies daraus ergeben, dass die Person des Arbeitgebers als Inhalt des Arbeitsvert... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Geschäftsleitung der Beklagten beschloss im Rahmen eines Rationalisierungsplans die Ausgliederung des Tätigkeitsbereiches Beladedienst (ERD) in ein externes Unternehmen, die A***** GmbH. Nachstehende Dienstnehmer waren bei der Beklagten in der Abteilung Beladedienst im Angestelltenverhältnis beschäftigt: Leopold H*****, geboren 23. 7. 1949, seit 1. 3. 1978, Stefan H*****, geboren 8. 8. 1959, seit 1. 4. 1988, Erwin H*****, geboren 9. 9. 1950, seit 12. 9. 19... mehr lesen...
Norm: ArbVG §105 Abs3 Z2AVRAG §3 Abs4AVRAG §3 Abs5
Rechtssatz: Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 3 Abs 5 AVRAG ist dem Dienstnehmer bloß ein begünstigtes Lösungsrecht zuzuerkennen. Hat der Gesetzgeber den Übergang des Dienstverhältnisses bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 3 Abs 5 AVRAG als sachgerecht angesehen, ist bei der vorrangig vorzunehmenden Prüfung der Sozialwidrigkeit der Veräußererkündigung davon auszugehen, dass es dem Arb... mehr lesen...
Norm: ArbVG §105 Abs3 Z2AVRAG §3 Abs4AVRAG §3 Abs5AVRAG §5 Abs2
Rechtssatz: Widerspricht der Arbeitnehmer dem Betriebsübergang wegen Kollektivvertragswechsels und Wegfall des Erwerbs künftiger Pensionsanwartschaften ist seine Kündigung durch den bisherigen Arbeitgeber allein aus diesem Grund nicht sozialwidrig. Sind die sich aus § 5 Abs 2 AVRAG ergebenden Rechtsfolgen für den konkret betroffenen Dienstnehmer so nachteilig, dass ihm der Übergang... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist bei der beklagten Partei seit dem 27.9.1982 beschäftigt und übt dort seit Juni 1989 als nicht freigestellter Betriebsrat die Funktion des Betriebsratsvorsitzenden aus. Die beklagte Partei hat den Betriebsteil "Schlosserei", in welchem auch der Kläger beschäftigt ist, mit 1.5.1996 ausgegliedert und an (Ing.)Richard W***** übertragen. Noch am 30.4.1996 hat der Kläger der beklagten Partei mitgeteilt, weiterhin bei ihr Betriebsrat bleiben zu wolle... mehr lesen...
Norm: ArbVG §115 Abs3AVRAG §3 Abs4
Rechtssatz: Bei einem Übergang nur eines Betriebsteiles ist einem in diesem Betriebsteil beschäftigten Betriebsratsmitglied ein Widerspruchsrecht gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber zuzubilligen (unter ausführlicher Darstellung der Lehre). Entscheidungstexte 8 ObA 105/97t Entscheidungstext OGH 23.05.1997 8 ObA 105/97t Ver... mehr lesen...