RS OGH 2003/10/30 8ObA79/03f

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Veröffentlicht am 30.10.2003
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Norm

ArbVG §105 Abs3 Z2
AVRAG §3 Abs4
AVRAG §3 Abs5

Rechtssatz

Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 3 Abs 5 AVRAG ist dem Dienstnehmer bloß ein begünstigtes Lösungsrecht zuzuerkennen. Hat der Gesetzgeber den Übergang des Dienstverhältnisses bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 3 Abs 5 AVRAG als sachgerecht angesehen, ist bei der vorrangig vorzunehmenden Prüfung der Sozialwidrigkeit der Veräußererkündigung davon auszugehen, dass es dem Arbeitnehmer grundsätzlich zumutbar war, trotz allenfalls verschlechterter Arbeitsbedingungen den Betriebsübergang gegen sich gelten zu lassen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118292

Im RIS seit

29.11.2003

Zuletzt aktualisiert am

22.05.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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