Norm
AVRAG §3 Abs4Rechtssatz
Es besteht kein allgemeines Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses. Doch ist der Widerspruch bei Vorliegen der gesetzlich geregelten sowie bei gleichgewichtigen Gründen möglich, auf die der Gesetzgeber offenkundig nicht Bedacht genommen hat. Im Einzelfall kann sich ein Widerspruchsrecht überdies daraus ergeben, dass die Person des Arbeitgebers als Inhalt des Arbeitsvertrags anzusehen ist (zB zu Ausbildungszwecken) oder dass Rechtsmissbrauch vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126635Im RIS seit
05.05.2011Zuletzt aktualisiert am
18.05.2021